Mehrlingszuschlag: Elterngeld bei Zwillingen und weiteren Mehrlingen
Bei Mehrlingsgeburten erhöht der gesetzliche Mehrlingszuschlag das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind um je 300 Euro.
- Für ElterngeldPlus beträgt der Mehrlingszuschlag je weiterem Kind 150 Euro.
- Der Zuschlag kann neben einem Geschwisterbonus gezahlt werden.
- Die übrigen Anspruchs- und Bezugsregeln werden dadurch nicht pauschal ersetzt.
Gesetzlicher Mehrlingszuschlag#
§ 2a Absatz 4 BEEG erhöht das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Bei Zwillingen ist das ein Zuschlag, bei Drillingen sind es zwei Zuschläge. Für ElterngeldPlus bestimmt § 4a Absatz 2 Satz 3 BEEG den halbierten Zuschlag von je 150 Euro.
Der Zuschlag wird zum individuell berechneten Elterngeld hinzugerechnet. Deshalb kann der Gesamtbetrag über dem regulären Höchstbetrag des Basiselterngelds liegen. Eine allgemeine Gesamtbetragstabelle kann persönliche Voraussetzungen wie Einkommen im Bezugsmonat, ElterngeldPlus oder weitere Zuschläge aber nicht ersetzen.
Geschwisterbonus und Bezug#
§ 2a Absatz 4 BEEG stellt klar, dass der Mehrlingszuschlag auch dann gilt, wenn ein Geschwisterbonus gezahlt wird. Die Voraussetzungen beider Zuschläge werden getrennt geprüft.
Fragen zu gleichzeitigen Bezugsmonaten, zur Aufteilung zwischen Eltern und zu weiteren Ausnahmen richten sich nach §§ 4 und 4a BEEG. Familien mit Mehrlingen sollten ihren Bezugsplan deshalb anhand der aktuellen Vorgaben und ihrer konkreten Lebensmonate mit der Elterngeldstelle abstimmen.
Antrag#
Die Mehrlingsgeburt wird im Elterngeldantrag angegeben. Die Elterngeldstelle berechnet den Zuschlag im Rahmen der Bewilligung anhand der eingereichten Unterlagen.
Zuletzt aktualisiert: 20. August 2026
Quellen
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