Das Wichtigste in Kürze
- Bei Mehrlingsgeburten wird Elterngeld nur einmal berechnet -- nicht pro Kind
- Für jedes weitere Mehrlingskind gibt es einen Zuschlag von 300 EUR (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus)
- Zwillinge: ein Zuschlag (300/150 EUR), Drillinge: doppelter Zuschlag (600/300 EUR)
- Beide Elternteile dürfen bei Mehrlingen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen
- Der Mehrlingszuschlag erhöht die Mindest- und Höchstbeträge
Wie funktioniert Elterngeld bei Mehrlingen?#
Eine Mehrlingsgeburt ist ein besonderes Ereignis -- auch finanziell. Das Elterngeld ist jedoch als Einkommensersatzleistung konzipiert, nicht als Pro-Kind-Leistung. Das bedeutet: Bei Zwillingen, Drillingen oder Vierlingen wird das Elterngeld nur einmal berechnet, so als hätten Sie ein Kind bekommen. Schliesslich fällt Ihr Einkommen nur einmal weg, unabhängig von der Kinderzahl.
Um den Mehraufwand bei der Betreuung mehrerer gleichzeitig geborener Kinder anzuerkennen, sieht das Gesetz jedoch einen Mehrlingszuschlag vor. Dieser ist in SS 2a Abs. 4 BEEG geregelt.
Der Mehrlingszuschlag im Detail#
Für das zweite und jedes weitere Kind einer Mehrlingsgeburt erhalten Sie einen pauschalen Zuschlag:
| Elterngeld-Variante | Zuschlag pro zusätzlichem Mehrlingskind |
|---|---|
| Basiselterngeld | 300 EUR pro Monat |
| ElterngeldPlus | 150 EUR pro Monat |
Berechnung nach Kinderzahl#
| Mehrlingsgeburt | Anzahl Zuschläge | Basiselterngeld-Zuschlag | ElterngeldPlus-Zuschlag |
|---|---|---|---|
| Zwillinge | 1 Zuschlag | 300 EUR/Monat | 150 EUR/Monat |
| Drillinge | 2 Zuschläge | 600 EUR/Monat | 300 EUR/Monat |
| Vierlinge | 3 Zuschläge | 900 EUR/Monat | 450 EUR/Monat |
Der Zuschlag gilt immer für das zweite und jedes weitere Kind. Das erste Kind wird regulär über die Elterngeld-Berechnung abgedeckt.
Rechenbeispiel: Elterngeld bei Zwillingen#
Ausgangslage: Markus hat ein Elterngeld-Netto von 2.200 EUR und erwartet Zwillinge. Er plant, Basiselterngeld zu beziehen und in den ersten Monaten nicht zu arbeiten.
- Elterngeld (Grundbetrag): 65 % x 2.200 EUR = 1.430 EUR
- Mehrlingszuschlag: 1 x 300 EUR = 300 EUR
- Gesamtes Elterngeld: 1.430 EUR + 300 EUR = 1.730 EUR pro Monat
Rechenbeispiel: Elterngeld bei Drillingen#
Ausgangslage: Gleiche Voraussetzungen wie oben, aber Drillinge.
- Elterngeld (Grundbetrag): 65 % x 2.200 EUR = 1.430 EUR
- Mehrlingszuschlag: 2 x 300 EUR = 600 EUR
- Gesamtes Elterngeld: 1.430 EUR + 600 EUR = 2.030 EUR pro Monat
Der Mehrlingszuschlag wird auf das berechnete Elterngeld aufgeschlagen und kann dazu führen, dass der Gesamtbetrag über dem regulären Höchstbetrag von 1.800 EUR liegt. Bei Drillingen kann das Elterngeld theoretisch bis zu 2.400 EUR pro Monat betragen (1.800 EUR + 600 EUR).
Erhöhte Mindest- und Höchstbeträge#
Durch den Mehrlingszuschlag verschieben sich die Mindest- und Höchstbeträge:
Zwillinge#
| Basiselterngeld | ElterngeldPlus | |
|---|---|---|
| Mindestbetrag | 600 EUR (300 + 300) | 300 EUR (150 + 150) |
| Höchstbetrag | 2.100 EUR (1.800 + 300) | 1.050 EUR (900 + 150) |
Drillinge#
| Basiselterngeld | ElterngeldPlus | |
|---|---|---|
| Mindestbetrag | 900 EUR (300 + 600) | 450 EUR (150 + 300) |
| Höchstbetrag | 2.400 EUR (1.800 + 600) | 1.200 EUR (900 + 300) |
Auch Eltern ohne vorheriges Einkommen profitieren erheblich: Bei Zwillingen erhalten Sie mindestens 600 EUR Basiselterngeld pro Monat statt 300 EUR.
Gleichzeitiger Bezug: Sonderregel für Mehrlinge#
Seit April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile grundsätzlich auf einen Lebensmonat beschränkt (SS 4 Abs. 6 BEEG). Für Mehrlingsgeburten gilt jedoch eine wichtige Ausnahme:
Bei Mehrlingsgeburten dürfen beide Elternteile weiterhin gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Diese Ausnahme erkennt an, dass die Betreuung von Zwillingen oder Drillingen einen deutlich höheren Aufwand erfordert und oft nur gemeinsam zu bewältigen ist.
Bei Zwillingen können beide Elternteile z. B. in den ersten 6 Monaten gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. So haben Sie in den besonders anspruchsvollen ersten Monaten die maximale finanzielle Unterstützung und können sich beide voll auf die Betreuung konzentrieren.
Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus#
Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus können gleichzeitig gezahlt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Geschwisterbonus wird auf das Elterngeld einschliesslich Mehrlingszuschlag berechnet.
Beispiel: Zwillinge als zweites und drittes Kind, ältestes Kind ist 2 Jahre alt:
- Elterngeld (Grundbetrag): 1.300 EUR
- Mehrlingszuschlag: + 300 EUR = 1.600 EUR
- Geschwisterbonus: 10 % x 1.600 EUR = 160 EUR
- Gesamtbetrag: 1.760 EUR pro Monat
Mehrlingszuschlag beim ElterngeldPlus#
Der Mehrlingszuschlag beim ElterngeldPlus beträgt 150 EUR pro zusätzlichem Mehrlingskind. Da ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, erhalten Eltern von Zwillingen über die gesamte Bezugsdauer insgesamt denselben Betrag an Mehrlingszuschlag wie beim Basiselterngeld:
- Basiselterngeld: 300 EUR x 12 Monate = 3.600 EUR Mehrlingszuschlag gesamt
- ElterngeldPlus: 150 EUR x 24 Monate = 3.600 EUR Mehrlingszuschlag gesamt
Elterngeldantrag bei Mehrlingen#
Bei einer Mehrlingsgeburt stellen Sie einen einzigen Elterngeldantrag. Im Antrag geben Sie an, dass es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt. Der Mehrlingszuschlag wird automatisch berechnet. Ein separater Antrag pro Kind ist nicht erforderlich.
Während der Elternzeit sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert. Bei privater Krankenversicherung besteht dieser Vorteil nicht -- die Beiträge laufen weiter. Planen Sie bei Mehrlingen besonders sorgfältig, da die finanzielle Belastung durch mehrere Versicherungsbeiträge (z. B. für Beihilfekinder) erheblich sein kann.
Häufige Fragen zum Mehrlingszuschlag#
Wird das Elterngeld bei Zwillingen doppelt gezahlt?#
Nein. Das Elterngeld wird nur einmal berechnet. Für das zweite Kind gibt es den Mehrlingszuschlag von 300 EUR (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus).
Können wir für jedes Zwillingskind separat Elterngeld beantragen?#
Nein. Es gibt nur einen Elterngeldanspruch pro Mehrlingsgeburt, zuzüglich des Mehrlingszuschlags.
Verlängert sich die Bezugsdauer bei Mehrlingen?#
Die Bezugsdauer selbst verlängert sich nicht durch die Mehrlingsgeburt. Sie beträgt weiterhin bis zu 14 Monate (Basiselterngeld) für ein Paar. Durch die Umwandlung in ElterngeldPlus können Sie die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate verdoppeln.
Gilt der Mehrlingszuschlag auch für den Partnerschaftsbonus?#
Ja, der Mehrlingszuschlag wird auch während der Partnerschaftsbonus-Monate gezahlt, dann in Höhe von 150 EUR pro zusätzlichem Mehrlingskind (da Partnerschaftsbonus-Monate ElterngeldPlus-Monate sind).
Quellen & Rechtsgrundlagen#
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) -- SS 2a Abs. 4 -> Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
- BMBFSFJ -- Broschüre "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage (November 2025), Kapitel 1.4.3 -> Zur Broschüre
- Familienportal des Bundes -- Mehrlingszuschlag -> familienportal.de
Stand: März 2026. Gilt für Geburten ab dem 1. April 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle.