Inhalt9 Abschnitte
- Wie beantragst du Elterngeld in NRW, Hessen und Berlin?
- Elterngeld beantragen in Nordrhein-Westfalen: Kreis oder kreisfreie Stadt
- Elterngeld beantragen in Hessen: Sechs Ämter für Versorgung und Soziales
- Elterngeld beantragen in Berlin: Das Jugendamt deines Bezirks
- Wo liegen die größten Unterschiede zwischen den drei Ländern?
- Was passiert, wenn du zwischen NRW, Hessen und Berlin umziehst?
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Meike wohnt in Essen und ist im sechsten Monat schwanger, als ihr Mann Finn eine neue Stelle in Berlin annimmt. Beim Elterngeldantrag merkt sie schnell: Die Elterngeldstelle heißt in Nordrhein-Westfalen anders als in Berlin, und auch der Online-Antrag funktioniert komplett anders. Hier steht, wie der Antrag in den drei bevölkerungsreichsten Bundesländern konkret abläuft und worauf du in deinem Bundesland achten musst.
Das Wichtigste in Kürze
- In Nordrhein-Westfalen bearbeitet die Elterngeldstelle deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt den Antrag, oft angesiedelt beim Jugend- oder Versorgungsamt, es gibt keine zentrale Landesbehörde.
- In Hessen ist eines von sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales (HÄVS) zuständig, unter der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums Gießen.
- In Berlin entscheidet das Jugendamt deines Wohnbezirks, die Stadt hat die Aufgabe auf ihre zwölf Bezirke verteilt statt eine zentrale Stelle einzurichten.
- Alle drei Länder bieten einen Online-Antrag, aber über drei verschiedene Systeme: das Familienportal.NRW, ein eigenes hessisches Landesportal und ElterngeldDigital in Berlin.
- Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz deines Kindes zum Zeitpunkt deines ersten Antrags (§ 12 Abs. 1 BEEG), unabhängig davon, wo du später wohnst.
- Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG), das gilt in allen drei Ländern gleich.
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Erstgespräch buchenWie beantragst du Elterngeld in NRW, Hessen und Berlin?#
Welche Behörde deinen Antrag bearbeitet, bestimmt allein dein Bundesland. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) legt den Anspruch bundesweit einheitlich fest, überlässt die Ausführung aber den Ländern: Zuständig ist die von deinem Land bestimmte Behörde am Wohnsitz deines Kindes zum Zeitpunkt deines ersten Antrags (§ 12 Abs. 1 BEEG). Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin haben daraus drei unterschiedliche Verwaltungswege gemacht, und keiner gleicht dem anderen. Wie diese Zuständigkeitsregel allgemein funktioniert und was bei einem Umzug vor der Geburt gilt, erklären wir im Artikel zur zuständigen Elterngeldstelle.
Gemeinsam ist den drei Ländern nur der gesetzliche Rahmen: Der Antrag ist schriftlich zu stellen, wobei eine rechtsgültige digitale Signatur die Schriftform ersetzen kann, und wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist (§ 7 Abs. 1 BEEG). Wie du diese Frist im Detail berechnest, steht im Artikel zum rückwirkenden Elterngeldantrag.
Elterngeld beantragen in Nordrhein-Westfalen: Kreis oder kreisfreie Stadt#
In Nordrhein-Westfalen bearbeitet die Elterngeldstelle deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt den Antrag, denn das Land hat keine zentrale Landesbehörde für Elterngeld eingerichtet. Je nach Kommune ist diese Elterngeldstelle beim Jugendamt oder beim Versorgungsamt angesiedelt, teils auch gemeinsam für mehrere Städte, etwa in einem gemeinsamen Versorgungsamt für Dortmund, Bochum und Hagen. Welche Stelle für deinen Wohnort zuständig ist, findest du über die Postleitzahlensuche auf familienportal.de oder auf familienportal.nrw.
Den Antrag kannst du online über das Familienportal.NRW stellen. Nach der Anmeldung mit deinem BundID-Konto führt dich der Dienst Schritt für Schritt durch den Antrag, du kannst ihn schon vor der Geburt vorbereiten und zwischenspeichern, geforderte Nachweise direkt hochladen und am Ende digital unterschreiben; der Bescheid landet auf Wunsch in deinem BundID-Postfach. Alternativ reicht weiterhin ein unterschriebenes Papierformular bei deiner Elterngeldstelle.
Elterngeld beantragen in Hessen: Sechs Ämter für Versorgung und Soziales#
In Hessen entscheidet eines von sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales (HÄVS) über deinen Antrag, mit Standorten in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden. Die Fachaufsicht über den Bereich Elterngeld liegt beim Regierungspräsidium Gießen, das selbst aber keine Anträge bearbeitet, sondern die einheitliche Anwendung des Gesetzes über alle sechs Standorte sicherstellt. Welches der sechs Ämter konkret für dich zuständig ist, richtet sich wie überall nach dem Wohnsitz deines Kindes bei deinem ersten Antrag.
Hessen bietet ein eigenes Online-Portal für den Antrag, über das du ihn mit eigener Registrierung erstellen, verwalten und drucken kannst, alternativ schickt dir deine Elterngeldstelle die Formulare auf Papier zu. Die Elterngeldstelle berät dich kostenlos zur Elternzeit (§ 12 Abs. 2 BEEG) und entscheidet über deinen Antrag auf Elterngeld – sie entscheidet aber nicht für dich, welche Variante aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sich für deine Familie lohnt. Genau das rechnen wir als private Beratung mit dir durch, bevor du den Antrag einreichst: Elterngeld Zentrum ist keine Behörde und trifft keine Entscheidung über deinen Antrag. Was der Unterschied zwischen kostenloser Behördenberatung und privater Beratung konkret bedeutet, steht im Artikel zur kostenlosen oder privaten Elterngeldberatung.
Elterngeld beantragen in Berlin: Das Jugendamt deines Bezirks#
In Berlin entscheidet das Jugendamt deines Wohnbezirks über deinen Antrag, denn die Stadt hat die Aufgabe an ihre zwölf Bezirke delegiert, statt eine zentrale Landesbehörde einzurichten. Wohnst du zum Beispiel in Pankow, ist die Elterngeldstelle im Jugendamt Pankow zuständig, wohnst du in Neukölln, die dortige Elterngeldstelle im Bezirksamt Neukölln.
Berlin gehört zu den Ländern, die den bundesweiten Online-Assistenten ElterngeldDigital anbieten: Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift lassen sich komplett digital übermitteln, ein Ausdruck auf Papier ist dafür nicht mehr nötig. Willst du persönlich vorbeikommen, etwa für eine Beratung oder um offene Fragen zu klären, brauchst du vorher einen Termin, eine Spontanvorsprache ist bei den Berliner Jugendämtern nicht vorgesehen. Auch telefonisch erreichst du die zuständige Sachbearbeitung meist nur zu festen Sprechzeiten.
Wo liegen die größten Unterschiede zwischen den drei Ländern?#
Am deutlichsten unterscheiden sich die drei Bundesländer darin, wer den Antrag bearbeitet und über welchen digitalen Weg er dorthin kommt:
| Bundesland | Zuständige Stelle | Online-Weg | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Elterngeldstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt, oft beim Jugend- oder Versorgungsamt | Familienportal.NRW, Anmeldung mit BundID | Keine einheitliche Landesbehörde, jede Kommune organisiert ihre Stelle selbst |
| Hessen | Eines von sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales (HÄVS), Fachaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen | Eigenes hessisches Landesportal mit Registrierung | Landesweit einheitliches Verfahren trotz sechs Standorten |
| Berlin | Elterngeldstelle des Jugendamts im jeweiligen Wohnbezirk, zwölf Bezirke | ElterngeldDigital, komplett papierlos möglich | Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Diese Unterschiede betreffen nur den Weg zum Antrag, nicht die Höhe deines Elterngeldes: Die Berechnung nach der Ersatzrate, die Mindest- und Höchstbeträge und die Drei-Monats-Frist für die rückwirkende Zahlung gelten bundesweit gleich (§ 2 und § 7 BEEG).
Was passiert, wenn du zwischen NRW, Hessen und Berlin umziehst?#
Für die Zuständigkeit zählt allein der Wohnsitz deines Kindes zum Zeitpunkt deines ersten Antrags, nicht dein Wohnsitz während der Schwangerschaft (§ 12 Abs. 1 BEEG). Ziehst du vor diesem ersten Antrag um, ändert sich damit nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch das digitale Verfahren, über das du den Antrag stellst.
- Wohnsitz in der Schwangerschaft
- Essen, Nordrhein-Westfalen
- Umzug wegen neuer Stelle von Finn
- Berlin-Pankow
- Wohnsitz des Kindes bei Geburt und erstem Antrag
- Berlin-Pankow
Vereinfachtes Beispiel. Angenommen ist, dass Meike und Finn vor der Geburt vollständig nach Berlin umgemeldet sind und dort ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Maßgeblich ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung, also entscheidet jetzt das Jugendamt Pankow statt der früheren Elterngeldstelle in Essen, und der Antrag läuft über ElterngeldDigital statt über das Familienportal.NRW, das Meike ursprünglich vorbereitet hatte.
Ziehst du dagegen erst während des laufenden Elterngeldbezugs um, bleibt die einmal zuständige Stelle für diesen Bezugszeitraum zuständig, das gilt unabhängig davon, ob du zwischen den drei Ländern oder ins Ausland ziehst. Was du der Behörde dabei melden musst, steht im Artikel zum Umzug während des Elterngeldbezugs.
Was jetzt zu tun ist#
- Ermittle deine genaue Elterngeldstelle: Nutze die Postleitzahlensuche auf familienportal.de oder das Landesportal deines Bundeslands, bevor du Unterlagen zusammenstellst.
- Prüfe, welcher Online-Weg für dich gilt: Familienportal.NRW, das hessische Landesportal oder ElterngeldDigital in Berlin sind drei getrennte Systeme, nicht austauschbar.
- Reiche den Antrag zeitnah nach der Geburt ein: Die rückwirkende Zahlung ist bundesweit auf drei Lebensmonate begrenzt, unabhängig davon, in welchem der drei Länder du lebst.
- Plane in Berlin einen Termin ein: Für eine persönliche Vorsprache beim Jugendamt brauchst du vorher eine Terminvereinbarung, eine Spontanvorsprache ist nicht vorgesehen.
- Bei einem Umzug vor der Geburt: Melde dich rechtzeitig am neuen Wohnort um, denn dieser Wohnsitz entscheidet über Behörde und Online-Verfahren zugleich.
Wie lange die Bearbeitung nach der Antragstellung in etwa dauert, erklären wir im Artikel zur Bearbeitungszeit beim Elterngeld.
Häufige Fragen
Welche Behörde ist in Nordrhein-Westfalen für meinen Elterngeldantrag zuständig?
Die Elterngeldstelle deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt, oft angesiedelt beim Jugendamt oder beim Versorgungsamt. NRW hat keine zentrale Landesbehörde wie Bayern oder Baden-Württemberg, welche konkrete Stelle für dich zuständig ist, findest du über die Postleitzahlensuche auf familienportal.de oder familienportal.nrw.
Muss ich in Hessen persönlich zur Elterngeldstelle?
Nein. Hessen bietet ein eigenes Online-Portal, über das du den Antrag erstellen, verwalten und einreichen kannst. Persönliche Beratung bei einem der sechs Ämter für Versorgung und Soziales bleibt möglich, ist aber keine Pflicht.
Ist ElterngeldDigital in Berlin Pflicht für den Antrag?
Nein. Neben ElterngeldDigital nimmt deine Berliner Elterngeldstelle weiterhin den Antrag in Papierform entgegen. Für eine persönliche Vorsprache oder Beratung vor Ort brauchst du in jedem Fall vorher einen Termin.
Was passiert mit meinem Elterngeldantrag, wenn ich von NRW nach Hessen oder Berlin ziehe?
Zuständig ist die Behörde am Wohnsitz deines Kindes zum Zeitpunkt deines ersten Antrags (§ 12 Abs. 1 BEEG). Ziehst du vor diesem ersten Antrag um, entscheidet der neue Wohnort, inklusive des dortigen Online-Verfahrens. Ein späterer Umzug während des laufenden Bezugs ändert die Zuständigkeit für diesen Bezugszeitraum nicht mehr.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Elterngeldstelle wie die L-Bank in Baden-Württemberg?
Nein. Anders als Baden-Württemberg oder Bayern hat NRW die Bearbeitung an die Kreise und kreisfreien Städte delegiert, dadurch unterscheiden sich Name und genaue Organisation der Elterngeldstelle von Kommune zu Kommune.
Wie finde ich die genaue Adresse meiner Elterngeldstelle in NRW, Hessen oder Berlin?
Am schnellsten über die Postleitzahlensuche „Beratung vor Ort“ auf familienportal.de, ergänzend über familienportal.nrw, rp-giessen.hessen.de für Hessen oder die Bezirksseiten von berlin.de für die zwölf Berliner Jugendämter.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 12 BEEG: Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel – Gesetze im Internet
- § 7 BEEG: Antragstellung – Gesetze im Internet
- Familienportal des Bundes: ElterngeldDigital
- Regierungspräsidium Gießen: Elterngeld
- Familienportal.NRW: Elterngeld
- Berlin.de: ElterngeldDigital – Anträge auf Elterngeld jetzt online möglich
