Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Zuständige Elterngeldstelle finden: So ermittelst du die richtige Behörde

Zuständig ist die von deinem Bundesland bestimmte Behörde am Wohnsitz deines Kindes zum Zeitpunkt deines ersten Antrags (§ 12 Abs. 1 BEEG). Jedes Land organisiert das anders: In Baden-Württemberg entscheidet zentral die L-Bank, in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales, anderswo Kreise, Städte oder Jugendämter. Deine konkrete Stelle findest du über die Postleitzahlensuche „Beratung vor Ort“ auf familienportal.de.

Stand September 20267 Min. Lesezeit6 amtliche Quellen

Antragsformulare und ein Stift auf einem Holztisch
Elterngeldstellen
Inhalt7 Abschnitte
  1. Welche Elterngeldstelle ist für dich zuständig?
  2. So findest du deine Stelle in wenigen Schritten
  3. Was passiert, wenn du vor der Geburt umziehst?
  4. Was, wenn dein Antrag beim falschen Amt landet?
  5. Was jetzt zu tun ist
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen und Stand

Tobias und seine Frau erwarten ihr erstes Kind und wollen den Elterngeldantrag früh vorbereiten. Beim Googeln findet er ein Dutzend verschiedene Namen für „die“ Elterngeldstelle, je nachdem, welche Seite er öffnet: mal ein Landesamt, mal eine Bank, mal ein Jugendamt. Welche davon für ihn zuständig ist, hängt an einer einzigen Zahl im Gesetz: dem Wohnsitz seines Kindes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die von deinem Bundesland bestimmte Behörde am Wohnsitz deines Kindes zum Zeitpunkt deines ersten Antrags (§ 12 Abs. 1 BEEG).
  • Jedes Bundesland organisiert seine Elterngeldstelle anders: In Baden-Württemberg entscheidet zentral die L-Bank, in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), anderswo Kreise, kreisfreie Städte oder Jugendämter.
  • Über die Postleitzahlensuche „Beratung vor Ort“ auf familienportal.de findest du deine Stelle in wenigen Klicks.
  • Ziehst du vor der Geburt um, zählt der Wohnsitz zum Zeitpunkt deines ersten Antrags, nicht ein früherer oder späterer Wohnort.
  • Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG), die Suche nach der richtigen Stelle darf also nicht lange dauern.
  • Die zuständige Stelle berät dich nach § 12 Abs. 2 BEEG auch zur Elternzeit, nicht nur zum Elterngeld.

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Welche Elterngeldstelle ist für dich zuständig?#

Zuständig ist die Behörde, die dein Bundesland für den Bezirk bestimmt hat, in dem dein Kind zum Zeitpunkt deines ersten Elterngeldantrags seinen inländischen Wohnsitz hat (§ 12 Abs. 1 BEEG). Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) selbst legt nur den Anspruch fest, die Ausführung überlässt der Bund den Ländern. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche „Elterngeldstelle“, sondern 16 unterschiedlich organisierte Behördenlandschaften.

Zwei Punkte in der Formulierung sind wichtig. Erstens zählt der Wohnsitz des Kindes, nicht der eines Elternteils, auch wenn beide meist am selben Ort gemeldet sind. Zweitens ist der Zeitpunkt der ersten Antragstellung entscheidend, nicht die Geburt und nicht ein späterer Umzug. Wohnt dein Kind bei der Geburt vorübergehend woanders, etwa bei den Großeltern im Wochenbett, ändert das an der Zuständigkeit nichts, solange der gemeldete Wohnsitz derselbe bleibt.

Eine Ausnahme gilt, wenn das Kind keinen inländischen Wohnsitz hat, etwa weil ein Elternteil vorübergehend im Auftrag eines deutschen Arbeitgebers im Ausland tätig ist (§ 1 Abs. 2 BEEG). Dann entscheidet der letzte inländische Wohnsitz der berechtigten Person, hilfsweise der Sitz des entsendenden Arbeitgebers (§ 12 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Mehr zu Auslandsfällen findest du in unserem Artikel zum Elterngeld bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.

So findest du deine Stelle in wenigen Schritten#

Am schnellsten findest du deine zuständige Stelle über die Funktion „Beratung vor Ort“ auf familienportal.de: Du gibst deine Postleitzahl ein und bekommst Name, Adresse und Kontaktdaten der für dich zuständigen Behörde angezeigt. Das ersetzt das Rätselraten über Behördennamen komplett, denn welcher Name für „deine“ Elterngeldstelle steht, sagt dir das nicht von selbst.

Die Vielfalt der Namen zeigt sich schon an zwei gut dokumentierten Beispielen:

Bundesland Zuständige Stelle Besonderheit
Baden-Württemberg L-Bank, zentral für das ganze Land Eine einzige Stelle für alle Anträge, keine Aufteilung nach Landkreisen
Bayern Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Sitz in Bayreuth Zentrale Landesbehörde mit mehreren Regionalstellen
Andere Bundesländer Landkreise, kreisfreie Städte, Jugendämter oder eigene Landesämter Name und Zuständigkeitsgebiet unterscheiden sich je nach Landesorganisation, die PLZ-Suche zeigt die konkrete Stelle

Für Bayern und Baden-Württemberg beschreiben wir den Ablauf im Detail in eigenen Artikeln, etwa zum Elterngeldantrag in Bayern über das ZBFS und zum Elterngeldantrag in Baden-Württemberg über die L-Bank. Wie es in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin konkret abläuft, steht in unserem Artikel zu diesen drei Ländern.

In den meisten Bundesländern kannst du den Antrag inzwischen online stellen, über das bundesweite Portal ElterngeldDigital oder ein eigenes Landesportal. Welcher Weg für deine Stelle gilt oder ob du ein unterschriebenes Papierformular brauchst, zeigt dir die Seite deiner zuständigen Behörde, denn der Antrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen (§ 7 Abs. 1 BEEG).

Was passiert, wenn du vor der Geburt umziehst?#

Für die Zuständigkeit zählt allein der Wohnsitz deines Kindes zum Zeitpunkt deines ersten Antrags, nicht dein Wohnsitz während der Schwangerschaft und auch nicht ein Umzug nach der Geburt. Stellst du deinen ersten Antrag erst, nachdem ihr umgezogen seid, ist die Stelle am neuen Wohnort zuständig.

Sina und Kai: Umzug vor der Geburt entscheidet die ZuständigkeitVereinfachtes Beispiel
Wohnsitz im 6. Schwangerschaftsmonat
Köln, Nordrhein-Westfalen
Umzug wegen neuer Stelle von Kai
München, Bayern
Wohnsitz des Kindes bei Geburt und erstem Antrag
München, Bayern
Zuständige ElterngeldstelleZentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Vereinfachtes Beispiel. Angenommen ist, dass Sina und Kai vor der Geburt vollständig nach München umgemeldet sind und dort ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Maßgeblich ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung, der frühere Wohnsitz in Köln spielt für die Zuständigkeit keine Rolle mehr.

Ziehst du dagegen erst während des laufenden Elterngeldbezugs um, ändert sich die Zuständigkeit für diesen Bezugszeitraum nicht: Maßgeblich bleibt der Wohnsitz bei der ersten Antragstellung. Was du der Behörde dabei melden musst und was für einen zweiten Antrag beim nächsten Kind gilt, erklären wir im Artikel zum Umzug während des Elterngeldbezugs.

Was, wenn dein Antrag beim falschen Amt landet?#

Landet dein Antrag bei der falschen Behörde, leiten die meisten Stellen ihn intern weiter, statt ihn einfach abzulehnen. Das kostet aber Bearbeitungszeit, die bei Elterngeld besonders wehtut: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist (§ 7 Abs. 1 BEEG). Wie du diese Frist im Detail berechnest, steht im Artikel zum rückwirkenden Elterngeldantrag.

Kann deine Elterngeldstelle eine Beschwerde nicht klären, zum Beispiel bei einer strittigen Zuständigkeitsfrage zwischen zwei Bundesländern, ist die Aufsichtsbehörde deines Landes der nächste Ansprechpartner. Die Elterngeldstelle selbst berät dich dabei kostenlos und entscheidet über deinen Antrag, das können und wollen wir als private Beratung nicht ersetzen. Was wir tun: die Zahlen und Varianten für deinen Fall durchrechnen, bevor du den Antrag einreichst, damit die Behörde ihn direkt vollständig bearbeiten kann.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Finde deine Stelle zuerst: Gib deine Postleitzahl bei „Beratung vor Ort“ auf familienportal.de ein, bevor du Unterlagen zusammenstellst.
  2. Reiche den Antrag zeitnah nach der Geburt ein: Die rückwirkende Zahlung ist auf drei Lebensmonate begrenzt, ein späterer Antrag verschenkt Geld.
  3. Prüfe, ob deine Stelle den digitalen Antrag anbietet: je nach Bundesland läuft das über ElterngeldDigital oder ein eigenes Landesportal, sonst brauchst du das unterschriebene Papierformular.
  4. Bei einem Umzug vor der Geburt: Melde dich rechtzeitig am neuen Wohnort um, denn dieser Wohnsitz zum Zeitpunkt deines ersten Antrags entscheidet über die Zuständigkeit.
  5. Bei einer strittigen Zuständigkeit: Wende dich zunächst an die Elterngeldstelle selbst, erst danach an die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes.

Mehr zur Dauer der Bearbeitung nach Antragstellung findest du im Artikel zur Bearbeitungszeit beim Elterngeld.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich meinen Antrag bei der falschen Elterngeldstelle einreiche?

Die meisten Stellen leiten einen falsch eingereichten Antrag an die richtige Behörde weiter, das kostet aber Zeit. Weil Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt wird (§ 7 Abs. 1 BEEG), lohnt sich die Suche nach der richtigen Stelle vorab.

Ändert sich die zuständige Stelle, wenn ich während des Elterngeldbezugs umziehe?

Nein. Maßgeblich ist der Wohnsitz deines Kindes zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung (§ 12 Abs. 1 BEEG). Ziehst du danach in ein anderes Bundesland um, bleibt für diesen Bezugszeitraum die ursprüngliche Stelle zuständig.

Ist die L-Bank wirklich für ganz Baden-Württemberg zuständig?

Ja, die L-Bank ist die einzige Elterngeldstelle für das gesamte Bundesland, unabhängig vom Landkreis. Es gibt in Baden-Württemberg keine Aufteilung nach Städten oder Kreisen wie in anderen Ländern.

Welche Elterngeldstelle ist zuständig, wenn mein Kind im Ausland geboren wird?

Hat das Kind keinen inländischen Wohnsitz, etwa weil ein Elternteil vorübergehend für einen deutschen Arbeitgeber im Ausland tätig ist, entscheidet der letzte inländische Wohnsitz der berechtigten Person, hilfsweise der Sitz des entsendenden Arbeitgebers (§ 12 Abs. 1 Satz 3 BEEG).

Muss ich persönlich zur Elterngeldstelle oder geht der Antrag online?

Das hängt von deiner zuständigen Stelle ab. Die meisten Bundesländer bieten inzwischen einen digitalen Antrag an, über das bundesweite Portal ElterngeldDigital oder ein eigenes Landesportal, manche verlangen weiterhin ein unterschriebenes Papierformular, denn der Antrag ist schriftlich zu stellen (§ 7 Abs. 1 BEEG).

An wen wende ich mich, wenn meine Elterngeldstelle mir nicht weiterhilft?

Für Beschwerden, die die Elterngeldstelle nicht klären kann, ist die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes zuständig. Eine aktuelle Übersicht veröffentlicht das Bundesfamilienministerium.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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