Inhalt9 Abschnitte
- Urlaub in der Elternzeit: Wie hoch ist die Kürzung?
- Wenn du vor der Elternzeit schon mehr Urlaub genommen hattest
- Resturlaub vor der Elternzeit nehmen oder aufsparen?
- Resturlaub verfällt während der Elternzeit nicht
- Auszahlung, wenn das Arbeitsverhältnis endet
- Urlaub bei Teilzeit während der Elternzeit
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Jonas plant seine Elternzeit ab Juni, hat aber noch 18 Tage Urlaub aus diesem Jahr übrig. Nimmt er sie vorher, spart er sie auf, oder verfallen sie einfach? Sein Arbeitgeber hat außerdem angedeutet, den Jahresurlaub wegen der Elternzeit zu kürzen. Was davon stimmt, und was du selbst planen kannst, steht hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit darf dein Arbeitgeber den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG).
- Arbeitest du während der Elternzeit bei ihm Teilzeit, gilt für diese Monate keine Kürzung.
- Die Kürzung ist ein Recht deines Arbeitgebers, keine Pflicht: Ohne seine ausdrückliche Erklärung bleibt dein Urlaub voll bestehen.
- Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt während der Elternzeit nicht, egal wie lange sie dauert.
- Legst du Resturlaub vor den Beginn deiner Elternzeit, zählt dieser Zeitraum nicht als Elternzeitmonat, und dein Gehalt läuft ungekürzt weiter.
- Endet dein Arbeitsverhältnis während oder direkt nach der Elternzeit, wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt (§ 17 Abs. 3 BEEG).
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Erstgespräch buchenUrlaub in der Elternzeit: Wie hoch ist die Kürzung?#
Dein Arbeitgeber kann deinen Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat, den du in Elternzeit bist, um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Bei zwölf vollen Monaten Elternzeit kann der komplette Jahresurlaub entfallen, bei sechs vollen Monaten die Hälfte.
Entscheidend ist das Wort „voll“. Beginnt oder endet deine Elternzeit mitten im Monat, zählt dieser Monat für die Kürzung nicht mit. Ein Start am 15. eines Monats macht diesen Monat also urlaubsrechtlich zu einem normalen Arbeitsmonat, selbst wenn du die zweite Hälfte bereits in Elternzeit bist.
Die Kürzung ist außerdem ein Recht, keine automatische Folge. Dein Arbeitgeber muss sie erklären, sonst bleibt dein Urlaub für dieses Jahr ungekürzt. In der Praxis passiert das meist formlos, etwa in der schriftlichen Bestätigung deiner Elternzeit.
- Jahresurlaub laut Vertrag
- 24 Tage
- Elternzeit
- 1. Juni bis 30. November
- Volle Kalendermonate in Elternzeit
- 6 (Juni bis November)
- Kürzung
- 6/12 von 24 Tagen
Vereinfachtes Beispiel. Angenommen ist ein Jahresurlaub von 24 Tagen und eine Elternzeit, die genau am Monatsersten beginnt und am Monatsletzten endet, damit alle sechs Monate voll zählen. Startet oder endet deine eigene Elternzeit mitten im Monat, fällt dieser Teilmonat aus der Rechnung heraus und deine Kürzung wird entsprechend kleiner.
Wenn du vor der Elternzeit schon mehr Urlaub genommen hattest#
Hast du deinen Jahresurlaub vor Beginn der Elternzeit bereits ganz oder größtenteils genommen, kann sich am Jahresende ein Überschuss ergeben: Du hattest mehr Urlaubstage, als dir nach der Kürzung eigentlich zustanden. In diesem Fall darf dein Arbeitgeber den Urlaub, der dir nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um genau diese zu viel gewährten Tage kürzen (§ 17 Abs. 4 BEEG).
Das betrifft typischerweise Eltern, die im Januar oder Februar noch den vollen Jahresurlaub verplant hatten und erst im Spätsommer in Elternzeit gehen. Wer seinen Resturlaub dagegen erst kurz vor der Elternzeit nimmt, entgeht diesem Risiko meist von selbst, weil zu diesem Zeitpunkt schon absehbar ist, wie viele Tage tatsächlich übrig bleiben.
- Jahresurlaub laut Vertrag
- 30 Tage
- Bereits genommen (Januar bis August)
- 30 Tage
- Elternzeit
- 1. September bis 31. Dezember
- Volle Kalendermonate in Elternzeit
- 4 (September bis Dezember)
- Kürzung
- 4/12 von 30 Tagen
Vereinfachtes Beispiel. Tobias durfte nach der Kürzung nur noch 20 Tage nehmen, hatte aber schon 30 verbraucht. Sein Arbeitgeber darf die 10 Tage Differenz von seinem Urlaubsanspruch im Jahr nach der Elternzeit abziehen. Hätte er die letzten Urlaubstage erst im August genommen, statt sie im Frühjahr komplett zu verplanen, wäre der Überschuss kleiner oder gar nicht erst entstanden.
Resturlaub vor der Elternzeit nehmen oder aufsparen?#
Wie du deinen Resturlaub vor der Elternzeit einsetzt, wirkt sich gleich doppelt aus: auf die Kürzung nach § 17 BEEG und auf dein Elterngeld. Beides hängt an derselben Stellschraube, dem Zeitpunkt, ab dem deine Elternzeit und dein Elterngeld-Bezug tatsächlich beginnen.
Nimmst du deinen Resturlaub unmittelbar vor der Elternzeit, läuft dein volles Gehalt in dieser Zeit ganz normal weiter, und der Zeitraum zählt nicht zu den Elternzeitmonaten, die gekürzt werden. Schiebst du den Beginn deines Elterngeld-Bezugs entsprechend nach hinten, bekommst du für diese Wochen kein Elterngeld, brauchst aber auch keins, weil du ohnehin dein volles Urlaubsentgelt erhältst.
Nimmst du den Resturlaub dagegen erst, nachdem dein Elterngeld-Bezug schon läuft, zählt das Urlaubsentgelt als Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt. Für diesen Lebensmonat wird dein Elterngeld dann nur noch auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt berechnet (§ 2 Abs. 3 BEEG), also spürbar gekürzt, obwohl du eigentlich Urlaub und nicht Teilzeit machst. Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden, muss aber nicht sofort beginnen (§ 4 Abs. 1 BEEG), sodass sich der Start bewusst nach hinten legen lässt.
Resturlaub verfällt während der Elternzeit nicht#
Urlaubstage, die dir bei Beginn deiner Elternzeit noch zustehen, gehen nicht verloren. Nach § 17 Abs. 2 BEEG muss dein Arbeitgeber dir diesen Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren, und zwar unabhängig davon, wie lange deine Elternzeit gedauert hat oder wie viele betriebliche Übertragungsfristen normalerweise gelten.
Ohne Elternzeit müsstest du übertragenen Urlaub nach § 7 Abs. 3 BUrlG in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres nehmen. Diese Frist setzt § 17 Abs. 2 BEEG für die Elternzeit außer Kraft: Dein Resturlaub bleibt erhalten, bis du wieder arbeitest, auch wenn sich mehrere Elternzeiten hintereinander anschließen, etwa weil ein weiteres Kind kommt.
Auszahlung, wenn das Arbeitsverhältnis endet#
Endet dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es danach nicht fortgesetzt, muss dein Arbeitgeber den noch nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten (§ 17 Abs. 3 BEEG). Du bekommst den Gegenwert der offenen Tage ausgezahlt, statt sie noch nehmen zu müssen.
Das betrifft sowohl eine Kündigung während der Elternzeit als auch den Fall, dass du nach der Elternzeit nicht zu deinem bisherigen Arbeitgeber zurückkehrst, etwa weil du den Job wechselst. Maßgeblich ist der Resturlaub, der nach der Kürzung tatsächlich noch offen ist, nicht dein ursprünglicher Jahresanspruch.
Urlaub bei Teilzeit während der Elternzeit#
Arbeitest du in der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit, greift die Kürzungsregel für diese Zeit ausdrücklich nicht (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Für die Monate, in denen du Teilzeit leistest, hast du normalen Urlaubsanspruch wie jede andere Teilzeitkraft auch. Wie du diesen Anspruch überhaupt bekommst und welche Fristen für den Teilzeitantrag gelten, steht im Artikel zur Teilzeit in der Elternzeit.
Wechseln sich in deiner Elternzeit Phasen ohne Arbeit und Teilzeitphasen ab, muss dein Arbeitgeber pro Kalendermonat einzeln beurteilen, ob eine Kürzung greift: volle Monate ohne Teilzeit zählen, volle Monate mit Teilzeit nicht.
| Situation im Kalendermonat | Kürzung um 1/12? |
|---|---|
| Voller Monat Elternzeit, keine Arbeit | Ja |
| Teilmonat Elternzeit (Beginn/Ende mitten im Monat) | Nein |
| Voller Monat Elternzeit mit Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber | Nein |
| Voller Monat Elternzeit mit Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber | Ja |
Was jetzt zu tun ist#
- Frag früh nach deinem aktuellen Urlaubsstand. Deine Personalabteilung kann dir sagen, wie viele Tage aus dem laufenden und dem letzten Jahr noch offen sind.
- Leg den Starttermin deiner Elternzeit so, dass Resturlaub davor passt. Ein Start am Monatsersten macht die Kürzung für dich leichter nachvollziehbar und vermeidet unnötige Teilmonate.
- Stimme den Beginn deines Elterngeld-Bezugs mit dem Resturlaub ab, bevor du den Elterngeld-Antrag stellst, damit Urlaubsentgelt dein Elterngeld nicht unnötig senkt.
- Lass dir die Kürzung schriftlich bestätigen, wenn dein Arbeitgeber sie erklärt, damit ihr beide vom gleichen Resturlaub ausgeht.
- Kläre vor dem Wiedereinstieg, wann dein Resturlaub genommen wird, damit er nicht mit den ersten Wochen nach der Elternzeit kollidiert.
Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen zur Berechnung deines Elterngeldes kostenlos, entscheidet aber nicht für dich, wie du Resturlaub und Elternzeit am besten timest. Genau das rechnen wir als private Beratung mit dir durch, bevor du dich festlegst.
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber den Urlaub in der Elternzeit kürzen, oder kann er darauf verzichten?
§ 17 Abs. 1 BEEG räumt ihm ein Recht ein, keine Pflicht. Er kann die Kürzung erklären, muss es aber nicht. Viele Arbeitgeber verzichten darauf, wenn nur wenige Tage betroffen sind. Ohne ausdrückliche Erklärung bleibt dein Urlaub ungekürzt.
Zählt Elterngeld-Bezug ohne Elternzeit auch für die Urlaubskürzung?
Nein. Die Kürzung nach § 17 BEEG knüpft an Kalendermonate in Elternzeit, nicht an Elterngeld-Lebensmonate. Beziehst du Elterngeld, ohne dass Elternzeit läuft, etwa weil du nur reduziert weiterarbeitest, bleibt dein Urlaubsanspruch unberührt.
Wann muss mein Arbeitgeber die Kürzung erklären?
Das Gesetz nennt keine feste Frist, in der Praxis erfolgt sie meist mit der Bestätigung deiner Elternzeit oder bei der nächsten Urlaubsplanung. Solange keine Erklärung vorliegt, kannst du deinen vollen Urlaub verplanen.
Was passiert mit Urlaub, den ich während der Elternzeit gar nicht genommen hatte?
Er bleibt als Resturlaub bestehen und verfällt während der Elternzeit nicht, unabhängig von betrieblichen Übertragungsfristen. Dein Arbeitgeber muss ihn dir nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG).
Kann ich Resturlaub direkt an die Elternzeit anschließen?
Ja, das ist sogar häufig sinnvoll: Der Urlaub läuft dann noch zu deinem vollen Gehalt, bevor die Elternzeit beginnt oder nachdem sie endet, und die betreffenden Monate zählen nicht als Elternzeitmonate für die Kürzung.
Kürzt sich auch mein Urlaub für das Jahr, in dem meine Elternzeit endet?
Ja, die Kürzung wird für jedes Kalenderjahr einzeln anhand der vollen Elternzeitmonate in diesem Jahr berechnet. Läuft deine Elternzeit über einen Jahreswechsel, kürzt dein Arbeitgeber in beiden Jahren jeweils anteilig.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 17 BEEG: Urlaub – Gesetze im Internet
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes – Gesetze im Internet
- § 4 BEEG: Bezugsdauer, Anspruchsumfang – Gesetze im Internet
- § 7 BUrlG: Zeitliche Festlegung des Urlaubs – Gesetze im Internet
- Familienportal des Bundes: Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?

