Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Krankenversicherung für Selbstständige mit Elterngeld: Was sich ändert

Deine Krankenversicherung bleibt während des Elterngeldbezugs bestehen, egal ob privat, freiwillig gesetzlich oder pflichtversichert. Nur bei gesetzlicher Pflichtversicherung zieht die Elterngeldstelle 9 % Kranken- und Pflegeversicherungspauschale vom Einkommen ab (§ 2f BEEG), bei privat und freiwillig gesetzlich Versicherten nicht. Pflichtversicherte ohne weitere Einnahmen sind während des Bezugs beitragsfrei (§ 224 SGB V).

Stand September 20267 Min. Lesezeit7 amtliche Quellen

Eine Mutter arbeitet am Laptop, ihr Kind spielt im Hintergrund
Für Selbstständige
Inhalt9 Abschnitte
  1. Bleibt dein Krankenversicherungsstatus während des Elterngeldbezugs gleich?
  2. Krankenversicherung, Selbstständige und Elterngeld: Wie hängt das zusammen?
  3. Was zahlst du als privat versicherte Selbstständige während des Bezugs?
  4. Was zahlst du als freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige?
  5. Bist du als pflichtversicherte Selbstständige beitragsfrei?
  6. Kannst du dich als Selbstständige über deinen Partner familienversichern?
  7. Was jetzt zu tun ist
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen und Stand

Mareike ist Grafikdesignerin, privat versichert, und rechnet vor der Geburt ihrer Tochter durch, was mit ihrer Krankenkasse passiert, wenn sie kein Honorar mehr schreibt. Die Antwort überrascht viele Selbstständige: An deiner Krankenversicherung ändert sich durch den Elterngeldbezug nichts von selbst, aber sie entscheidet mit, wie hoch dein Elterngeld ausfällt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Versicherungsstatus bleibt während des Elterngeldbezugs bestehen: privat versichert bleibt privat, gesetzlich bleibt gesetzlich.
  • Nur bei gesetzlicher Pflichtversicherung zieht die Elterngeldstelle 9 % Kranken- und Pflegeversicherungspauschale vom Einkommen ab (§ 2f BEEG).
  • Bist du pflichtversichert und hast keine weiteren Einnahmen, bist du während des Bezugs beitragsfrei (§ 224 SGB V).
  • Privat und freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ihre Beiträge unverändert weiter, bekommen dafür aber ein höheres Elterngeld-Netto.
  • Eine Familienversicherung über den Partner setzt voraus, dass deine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist – bei einer hauptberuflichen Tätigkeit scheidet sie aus (§ 10 SGB V).

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Bleibt dein Krankenversicherungsstatus während des Elterngeldbezugs gleich?#

Ja: Wer bisher gesetzlich versichert war, bleibt es, wer privat versichert war, ebenfalls. Der Elterngeldbezug selbst löst weder einen Wechsel noch eine Versicherungspflicht aus. Was sich ändert, sind allenfalls die Beiträge und – indirekt über die Berechnung – die Höhe deines Elterngelds.

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Bezugs in der Regel nicht möglich, weil dafür meist eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder ein anderer gesetzlicher Anlass nötig ist, den der reine Elterngeldbezug nicht bietet. Überlege einen Kassenwechsel deshalb vor der Geburt, nicht während des Bezugs, und sprich ihn mit deiner Krankenversicherung ab.

Krankenversicherung, Selbstständige und Elterngeld: Wie hängt das zusammen?#

Deine Krankenversicherung entscheidet mit, wie viel von deinem Einkommen überhaupt in die Elterngeld-Berechnung einfließt. Die Elterngeldstelle zieht von deinem Gewinn eine Sozialabgaben-Pauschale von 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab, aber nur, wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 SGB V pflichtversichert warst (§ 2f Abs. 1 Nr. 1 BEEG). Diese Regel gilt einheitlich für Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit.

Warst du privat oder freiwillig gesetzlich versichert, entfällt dieser Abzug. Dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 BEEG fällt dadurch höher aus, und weil das Elterngeld ein Prozentsatz dieses Einkommens ist, meist auch dein Elterngeld selbst. Das Basiselterngeld ersetzt grundsätzlich 67 % dieses Einkommens; bei einem Einkommen über 1.200 € sinkt die Ersatzrate schrittweise bis auf 65 % ab 1.240 €, bei einem Einkommen unter 1.000 € steigt sie schrittweise bis auf 100 % (§ 2 Abs. 1 und 2 BEEG). Mindestens zahlt die Elterngeldstelle 300 €, höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 Abs. 1 und 4 BEEG).

Tobias: Freiwillig gesetzlich versichert, keine 9-%-PauschaleVereinfachtes Beispiel
Gewinn nach Abzug für Steuern, monatlich
3.000 €
9-%-Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherung
entfällt, da nicht pflichtversichert
Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach § 2 BEEG
3.000 €
Ersatzrate bei diesem Einkommen
65 %
Elterngeld (65 % von 3.000 €)
1.950 €, gedeckelt
Elterngeld pro Monat1.800 €

Vereinfachtes Beispiel. Angenommen ist ein monatlicher Gewinn von 3.000 € nach Steuerabzug, ohne Sozialversicherungspflicht in Rentenversicherung oder Arbeitsförderung. Wäre Tobias stattdessen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert gewesen, hätte die 9-%-Pauschale sein Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf 2.730 € gesenkt und sein Elterngeld auf 1.774,50 € (65 % von 2.730 €) – 25,50 € weniger, weil er den Höchstbetrag von 1.800 € dann nicht erreicht hätte. Dein Betrag hängt vom Bemessungszeitraum und deinem tatsächlichen Gewinn ab.

Was zahlst du als privat versicherte Selbstständige während des Bezugs?#

Als privat Versicherte trägst du während des Elterngeldbezugs weiterhin alle Beiträge selbst, weil es in der privaten Krankenversicherung keinen Arbeitgeberanteil gibt, der wegfallen könnte. Deine Prämie ändert sich durch den Elterngeldbezug also nicht automatisch, obwohl dein Einkommen sinkt.

Das ist der Punkt, an dem viele Selbstständige unangenehm überrascht werden: Volle Beiträge bei reduziertem Einkommen belasten die Liquidität gerade in den ersten Monaten mit Kind. Ob ein vorübergehender Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif möglich ist, klärst du direkt mit deiner Versicherung, am besten vor der Geburt.

Was zahlst du als freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige?#

Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ihre Beiträge während des Elterngeldbezugs grundsätzlich wie bisher weiter. Das Elterngeld selbst ist kein beitragspflichtiges Einkommen, dennoch bemisst deine Krankenkasse deinen Beitrag nach den Regeln für freiwillige Mitglieder (§ 240 SGB V) – meist anhand deiner sonstigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder, ohne ausreichenden Nachweis, nach einer Mindestbemessungsgrundlage. In manchen Konstellationen reicht das zu einem Mindestbeitrag oder in Einzelfällen sogar zu Beitragsfreiheit, das prüft ausschließlich deine Krankenkasse anhand deiner Einkommensnachweise.

Ist dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin privat versichert, fließt dessen oder deren Einkommen in die Berechnung deines freiwilligen GKV-Beitrags mit ein (§ 240 Abs. 1 SGB V) – ein Detail, das Paare mit gemischter Krankenversicherung häufig erst bei der Beitragsrechnung bemerken.

Bist du als pflichtversicherte Selbstständige beitragsfrei?#

Ja, wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist und neben dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen hast, bist du während des Bezugs beitragsfrei (§ 224 SGB V). Das betrifft zum Beispiel Künstlerinnen und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK) oder Landwirte über die Landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die Dauer des tatsächlichen Elterngeldbezugs; in einer Elternzeit ohne Elterngeldbezug bleibt deine Mitgliedschaft zwar erhalten (§ 192 SGB V), Beiträge können aber wieder anfallen.

Nimmst du während des Bezugs eine Teilzeittätigkeit auf oder erzielst du andere beitragspflichtige Einnahmen, entfällt die Beitragsfreiheit für diesen Teil, und du zahlst wieder Beiträge auf diese Einnahmen. Über die KSK versicherte Selbstständige sollten eine solche Änderung der Künstlersozialkasse aktiv melden, damit die Beitragsberechnung stimmt.

Kannst du dich als Selbstständige über deinen Partner familienversichern?#

Das kommt auf zwei Bedingungen an: Deine Selbstständigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden, und dein Gesamteinkommen darf eine gesetzlich festgelegte Grenze von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht regelmäßig übersteigen (§ 10 Abs. 1 SGB V). Außerdem muss dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin selbst gesetzlich versichert sein.

Übst du deine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aus, scheidet die Familienversicherung unabhängig von deinem aktuellen Einkommen aus – auch dann, wenn dein Gewinn während der Elternzeit vorübergehend sinkt oder auf null geht. Das wird häufig übersehen, weil „wenig verdienen“ intuitiv nach Familienversicherung klingt; entscheidend ist aber, wie deine Tätigkeit hauptsächlich eingestuft ist, nicht die Höhe des Elterngelds.

Status Beiträge während des Bezugs 9-%-Pauschale bei der Berechnung
Privat versichert Volle Beiträge, unverändert Entfällt
Freiwillig gesetzlich versichert Beiträge wie bisher, teils Mindestbeitrag Entfällt
Pflichtversichert (z. B. KSK) ohne weitere Einnahmen Beitragsfrei (§ 224 SGB V) Wird abgezogen
Familienversichert über den Partner Keine eigenen Beiträge Entfällt

Was jetzt zu tun ist#

  1. Kläre deinen Versicherungsstatus vor der Geburt: privat, freiwillig gesetzlich, pflichtversichert oder potenziell familienversichert – das bestimmt, ob die 9-%-Pauschale bei dir abgezogen wird.
  2. Frag bei deiner Krankenkasse nach der Beitragshöhe während des Bezugs, vor allem als freiwillig Versicherte mit Partner in der PKV.
  3. Rechne dein Elterngeld mit und ohne Pauschale durch, wenn du zwischen Status oder Bemessungszeiträumen wählen kannst.
  4. Melde Änderungen bei deiner Erwerbstätigkeit während des Bezugs, etwa eine Teilzeittätigkeit, damit Beitragsfreiheit und Beiträge stimmen.
  5. Sichere die Nachweise für den Antrag, insbesondere den Nachweis deines Versicherungsstatus, den die Elterngeldstelle für die Berechnung braucht.

Die Elterngeldstelle prüft deinen Antrag und entscheidet über die Höhe, kostenlos und unabhängig von uns. Genau diese Rechnung – Versicherungsstatus, Bemessungszeitraum und die passende Elterngeld-Variante – ziehen wir als private Beratung für dich vorher durch, damit du mit realistischen Zahlen in den Antrag gehst.

Häufige Fragen

Muss ich als Selbstständige während des Elterngeldbezugs Krankenkassenbeiträge zahlen?

Das hängt von deinem Status ab. Bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, bist du ohne weitere Einnahmen beitragsfrei (§ 224 SGB V). Bist du privat oder freiwillig gesetzlich versichert, zahlst du deine Beiträge während des Bezugs unverändert weiter.

Kann ich während des Elterngeldbezugs von privat in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

In der Regel nicht. Ein Kassenwechsel setzt meist eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder einen sonstigen Pflichttatbestand voraus, den der reine Elterngeldbezug nicht auslöst. Kläre einen möglichen Wechsel vor der Geburt mit deiner Krankenkasse.

Warum bekommen freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige oft mehr Elterngeld als Angestellte?

Weil die Elterngeldstelle bei ihnen die 9-%-Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherung nicht abzieht (§ 2f Abs. 1 Nr. 1 BEEG). Sie gilt nur, wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 SGB V pflichtversichert warst. Das gleicht einen Teil der laufenden Beiträge aus, ersetzt sie aber nicht vollständig.

Kann ich mich als Selbstständige über meinen Partner familienversichern?

Nur wenn deine selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird und dein Gesamteinkommen eine gesetzliche Grenze nicht überschreitet (§ 10 Abs. 1 SGB V). Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit scheidet die Familienversicherung unabhängig vom Einkommen aus.

Sind Künstlerinnen und Künstler über die Künstlersozialkasse während des Elterngeldbezugs beitragsfrei?

Ja, wenn neben dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen anfallen (§ 224 SGB V). Nimmst du während des Bezugs eine Teilzeittätigkeit auf, fallen für diesen Teil wieder Beiträge an, und du solltest die KSK darüber informieren.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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