Das Wichtigste in Kürze
- Während des Elterngeldbezugs bleiben Sie so krankenversichert wie bisher -- privat oder gesetzlich
- Privat Versicherte müssen alle Beiträge selbst zahlen, profitieren aber oft von einem höheren Elterngeld-Netto
- Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel Mindestbeiträge, erhalten dafür ebenfalls ein höheres Elterngeld
- Gesetzlich pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Künstler/KSK) sind bei Elterngeld ohne weitere Einkünfte beitragsfrei
- Familienversicherung kann eine Option sein, wenn der Partner gesetzlich versichert ist
Grundregel: Versicherungsstatus bleibt bestehen#
Während Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie bisher. Es gibt keinen automatischen Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Allerdings können sich die Beiträge ändern -- und die Art Ihrer Versicherung beeinflusst die Höhe Ihres Elterngelds.
Drei Szenarien im Überblick#
Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs
| Merkmal | ||
|---|---|---|
Spalte A: Privat versichert (PKV) | Spalte B: Freiwillig gesetzlich versichert (GKV)
Privat versicherte Selbstständige#
Als privat versicherter Selbstständiger müssen Sie während des Elterngeldbezugs alle Beiträge selbst tragen. Da es bei der privaten Krankenversicherung keinen Arbeitgeberanteil gibt, ändert sich an der Beitragshöhe grundsätzlich nichts.
Vorteil: Höheres Elterngeld-Netto#
Bei der Berechnung des Elterngeld-Nettos wird eine Pauschale von 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung nur abgezogen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren. Bei privat Versicherten wird diese Pauschale nicht abgezogen. Dadurch fällt das Elterngeld-Netto höher aus -- und damit auch das Elterngeld selbst (bis maximal 1.800 EUR bei Basiselterngeld).
Nachteil: Volle Beiträge bei reduziertem Einkommen#
Die PKV-Beiträge bleiben während des Elterngeldbezugs gleich, obwohl Ihr Einkommen sinkt. Das kann die finanzielle Belastung erhöhen. Prüfen Sie, ob ein vorübergehender Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif möglich ist.
Falls Sie als privat versicherte Mutter eine Krankentagegeld-Versicherung haben, steht Ihnen während des Mutterschutzes möglicherweise Krankentagegeld zu. In diesem Fall wird das Elterngeld auf das Krankentagegeld angerechnet: Sie bekommen vom Krankentagegeld nur den Teil, der höher ist als das Elterngeld.
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige#
Viele Selbstständige sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Während des Elterngeldbezugs gelten besondere Regeln für die Beiträge.
Mindestbeiträge in der Regel#
Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen in der Regel Mindestbeiträge zahlen, auch wenn sie kein oder nur geringes Einkommen haben. Das Elterngeld selbst ist kein beitragspflichtiges Einkommen in der GKV, aber der Mindestbeitrag fällt trotzdem an.
Höheres Elterngeld wie bei PKV#
Auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten wird die 9 %-Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherung bei der Elterngeld-Berechnung nicht abgezogen. Sie profitieren daher ebenso von einem höheren Elterngeld-Netto wie privat Versicherte.
Familienversicherung als Alternative#
Sie müssen keine eigenen Beiträge zahlen, wenn:
- Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist
- Sie die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen (z. B. Gesamteinkommen unter der Grenze)
Wenn Ihr Ehepartner privat versichert ist, wird dessen Einkommen bei der Berechnung Ihrer freiwilligen GKV-Beiträge berücksichtigt. Eine Familienversicherung ist in dieser Konstellation nicht möglich. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Pflichtversicherte Selbstständige#
Einige Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, zum Beispiel:
- Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK)
- Landwirte über die Landwirtschaftliche Krankenkasse
Beitragsfreiheit bei reinem Elterngeldbezug#
Falls Sie pflichtversichert sind und neben dem Elterngeld keine anderen beitragspflichtigen Einnahmen haben, sind Sie normalerweise beitragsfrei versichert während des Elterngeldbezugs (SGB V, §224). Das gilt auch, wenn Sie in Elternzeit sind, ohne Elterngeld zu beziehen.
Beiträge müssen Sie zahlen, wenn Sie neben dem Elterngeld andere beitragspflichtige Einnahmen haben -- zum Beispiel weil Sie in Teilzeit arbeiten.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind und während des Elterngeldbezugs nicht arbeiten, entfallen in der Regel Ihre KSK-Beiträge. Bei Teilzeitarbeit während des Bezugs sollten Sie die KSK über Ihre geänderte Einkommenssituation informieren.
Auswirkung auf die Elterngeld-Berechnung#
Die Art Ihrer Krankenversicherung wirkt sich direkt auf die Höhe Ihres Elterngelds aus, da bei der Berechnung des Elterngeld-Nettos pauschal 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden -- aber nur bei Pflichtversicherten.
| Versicherungsart | 9 %-Pauschale wird abgezogen? | Elterngeld-Netto |
|---|---|---|
| Gesetzlich pflichtversichert | Ja | Niedriger |
| Freiwillig gesetzlich | Nein | Höher |
| Privat versichert | Nein | Höher |
Beispiel: Bei einem Brutto-Monatseinkommen von 4.000 EUR macht die 9 %-Pauschale 360 EUR pro Monat aus. Das Elterngeld-Netto ist ohne diesen Abzug entsprechend höher, was zu einem höheren Elterngeld führt.
Empfehlungen#
Schritt-für-Schritt Anleitung
Versicherungsstatus klären
Prüfen Sie, ob Sie privat, freiwillig gesetzlich oder pflichtversichert sind. Das bestimmt Ihre Beitragspflicht und die Elterngeld-Berechnung.
Beiträge während des Bezugs kalkulieren
Berechnen Sie die erwarteten Krankenversicherungsbeiträge während des Elterngeldbezugs und berücksichtigen Sie diese in Ihrer Finanzplanung.
Familienversicherung prüfen
Falls Ihr Partner gesetzlich versichert ist, prüfen Sie, ob eine Familienversicherung während des Bezugs möglich ist.
Krankenkasse beraten lassen
Sprechen Sie vor der Antragstellung mit Ihrer Krankenversicherung über Ihre Optionen. Bei der PKV: Fragen Sie nach einem vorübergehenden Tarifwechsel.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §2f -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", Kapitel 1.9 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal: Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs -- familienportal.de
- SGB V, §224: Beitragsfreiheit bei Elterngeld -- Gesetze im Internet
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.