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Elterngeld und Gehaltsnachzahlung: Wann sie zählt

Eine Gehaltsnachzahlung zählt fürs Elterngeld nur, wenn dein Arbeitgeber sie lohnsteuerlich als laufenden Arbeitslohn behandelt, und nur für die Monate, denen sie so zugeordnet wird (§ 2c Abs. 1 BEEG). Gilt sie als sonstiger Bezug, etwa weil eine Nachzahlung fürs Vorjahr später als drei Wochen nach Jahresende kommt, bleibt sie vollständig unberücksichtigt.

Stand September 20268 Min. Lesezeit6 amtliche Quellen

Ein Vater arbeitet am Laptop, seine Familie sitzt auf dem Sofa
Für Arbeitnehmer
Inhalt8 Abschnitte
  1. Zählt eine Gehaltsnachzahlung fürs Elterngeld?
  2. Wann bleibt eine Nachzahlung laufender Arbeitslohn?
  3. Warum Nachzahlungen zum Jahreswechsel oft nicht zählen
  4. Was, wenn die Nachzahlung außerhalb deines Bemessungszeitraums liegt?
  5. Was gilt, wenn die Nachzahlung erst während des Bezugs kommt?
  6. Was jetzt zu tun ist
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen und Stand

Tobias arbeitet im Einzelhandel, seine Gewerkschaft handelt rückwirkend zum 1. Januar höhere Löhne aus, und im März kommt die Nachzahlung für Januar und Februar auf seinem Konto an. Sein Kind ist im Sommer geboren, die Nachzahlung fällt also mitten in seinen Bemessungszeitraum. Ob sie sein Elterngeld erhöht, entscheidet nicht der Betrag, sondern eine einzige Frage: Wie hat sein Arbeitgeber sie auf der Abrechnung eingeordnet?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Gehaltsnachzahlung zählt fürs Elterngeld nur, wenn sie lohnsteuerlich als laufender Arbeitslohn gilt (§ 2c Abs. 1 BEEG), nicht wenn sie ein sonstiger Bezug ist.
  • Für die zeitliche Zuordnung gelten dieselben lohnsteuerlichen Regeln wie für die Einordnung selbst (§ 2c Abs. 1 Satz 3 BEEG), nicht der Monat, für den du die Nachzahlung eigentlich erarbeitet hast.
  • Bleibt eine Nachzahlung für das Vorjahr laufender Arbeitslohn, zählt sie nur, wenn sie innerhalb der ersten drei Wochen des neuen Jahres ausgezahlt wird. Später wird sie zum sonstigen Bezug und fällt komplett weg.
  • Das Bundessozialgericht hat das 2019 in zwei Urteilen bestätigt: Eine als sonstiger Bezug eingeordnete Nachzahlung zählt nicht, egal für welchen Zeitraum sie geschuldet war oder wer die Verspätung verschuldet hat.
  • Liegt der Monat, dem die Nachzahlung zugeordnet wird, außerhalb deines zwölfmonatigen Bemessungszeitraums, zählt sie ebenfalls nicht – unabhängig von ihrer lohnsteuerlichen Einordnung.

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Zählt eine Gehaltsnachzahlung fürs Elterngeld?#

Eine Gehaltsnachzahlung zählt fürs Elterngeld nur, wenn dein Arbeitgeber sie im Lohnsteuerabzugsverfahren als laufenden Arbeitslohn und nicht als sonstigen Bezug behandelt. Das steht in § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG, der Einnahmen ausdrücklich ausschließt, die lohnsteuerlich sonstiger Bezug sind. Weihnachtsgeld oder eine Jahresprämie sind die bekanntesten Beispiele für sonstige Bezüge; wie diese Abgrenzung grundsätzlich funktioniert, erklärt der Artikel zu Weihnachtsgeld und anderen Sonderzahlungen. Bei einer Nachzahlung kommt eine zweite Frage hinzu, die bei einmaligen Sonderzahlungen keine Rolle spielt: welchem Monat sie überhaupt zugeordnet wird.

Diese zeitliche Zuordnung folgt nach § 2c Abs. 1 Satz 3 BEEG ebenfalls den lohnsteuerlichen Vorgaben, nicht einer eigenen elterngeldrechtlichen Regel. Für den allgemeinen Überblick, welches Einkommen überhaupt in die Berechnung einfließt, reicht die Unterscheidung zwischen Erwerbseinkommen und anderen Einnahmen. Bei einer Nachzahlung musst du zusätzlich wissen, für welchen Kalendermonat sie im Lohnsteuerabzug gebucht wurde, denn nur der zählt für deinen Bemessungszeitraum.

Wann bleibt eine Nachzahlung laufender Arbeitslohn?#

Eine Gehaltsnachzahlung bleibt laufender Arbeitslohn, wenn dein Arbeitgeber sie über eine korrigierte Abrechnung den ursprünglichen Monaten zuordnet, statt sie als einmalige Zahlung im Auszahlungsmonat auszuweisen. Nach § 38a Abs. 1 EStG gilt laufender Arbeitslohn in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der jeweilige Lohnzahlungszeitraum endet. Korrigiert dein Arbeitgeber also die Abrechnungen für Januar und Februar und zahlt die Differenz im März desselben Jahres nach, bleibt die Nachzahlung in aller Regel laufender Arbeitslohn dieser beiden Monate.

Das gilt unabhängig davon, ob die Auszahlung selbst erst später im Jahr erfolgt: Solange der Lohnzahlungszeitraum, dem die Nachzahlung zugeordnet wird, im selben Kalenderjahr liegt, ändert sich an der Einordnung als laufender Arbeitslohn grundsätzlich nichts. Für deinen Bemessungszeitraum bedeutet das: Die Nachzahlung erhöht das Einkommen der Monate, denen sie zugeordnet ist, nicht das Einkommen des Monats, in dem sie auf deinem Konto ankommt.

Warum Nachzahlungen zum Jahreswechsel oft nicht zählen#

Reicht eine Nachzahlung über den Jahreswechsel hinweg, wird die Einordnung strenger: Arbeitslohn für das Vorjahr gilt lohnsteuerlich nur dann noch als laufender Arbeitslohn dieses Vorjahres, wenn er innerhalb der ersten drei Wochen des neuen Kalenderjahres zufließt. Kommt die Nachzahlung später, wird sie zum sonstigen Bezug, und ein sonstiger Bezug zählt nach § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG nicht fürs Elterngeld, egal wie hoch er ist oder für welchen Zeitraum er geschuldet war.

Genau das hat das Bundessozialgericht am 27. Juni 2019 in zwei Urteilen entschieden (Az. B 10 EG 2/18 R und B 10 EG 3/18 R). In beiden Fällen ging es um Lehrerinnen, denen der Dienstherr rückwirkend höhere Bezüge zahlte, aber erst Monate nach Jahresende. Das Gericht stellte klar: Für ein „modifiziertes Zuflussprinzip“, das auf den eigentlich geschuldeten Zeitraum abstellt, bleibt kein Raum. Maßgeblich ist ausschließlich die lohnsteuerliche Einordnung, jeder im Bemessungszeitraum zugeflossene Bestandteil, der lohnsteuerlich sonstiger Bezug ist, ist es auch fürs Elterngeld. Selbst wenn die verspätete Zahlung auf einem Fehler des Arbeitgebers beruht, ändert das nichts an der Ausklammerung.

Situation Lohnsteuerliche Einordnung Zählt fürs Elterngeld?
Nachzahlung im selben Kalenderjahr, den betroffenen Monaten zugeordnet in der Regel laufender Arbeitslohn Ja, für die Monate, denen sie zugeordnet wird
Nachzahlung fürs Vorjahr, ausgezahlt in den ersten drei Wochen des neuen Jahres laufender Arbeitslohn des Vorjahres Ja, wenn diese Monate im Bemessungszeitraum liegen
Nachzahlung fürs Vorjahr, ausgezahlt später als drei Wochen nach Jahresende sonstiger Bezug Nein, vollständig unberücksichtigt
Nachzahlung für Monate außerhalb deines Bemessungszeitraums unabhängig von der Einordnung Nein, der Monat zählt gar nicht
Tobias: Tarifnachzahlung für zwei Monate im BemessungszeitraumVereinfachtes Beispiel
Elterngeld-Netto in den übrigen 10 Monaten
2.000 € pro Monat
Tarifnachzahlung für Januar und Februar, im März desselben Jahres über korrigierte Abrechnungen nachgebucht
zusätzlich 200 € pro Monat für diese zwei Monate
Durchschnittliches Elterngeld-Netto über 12 Monate
2.033 €
Ersatzrate bei diesem Einkommen
65 %
Basiselterngeld pro Monat mit der Nachzahlungrund 1.322 €

Vereinfachtes Beispiel. Annahmen: Tobias' Arbeitgeber rechnet die Nachzahlung im März über korrigierte Abrechnungen für Januar und Februar ab, sie bleibt deshalb laufender Arbeitslohn dieser beiden Monate. Ohne die Nachzahlung läge sein Basiselterngeld bei rund 1.300 € im Monat. Wäre dieselbe Nachzahlung stattdessen für Monate des Vorjahres und erst im folgenden April gekommen, würde sie als sonstiger Bezug vollständig herausfallen. Dein tatsächlicher Betrag hängt von deinem echten Bemessungszeitraum und deiner Abrechnung ab.

Was, wenn die Nachzahlung außerhalb deines Bemessungszeitraums liegt?#

Selbst eine als laufender Arbeitslohn eingeordnete Nachzahlung zählt nur, wenn der Monat, dem sie zugeordnet wird, innerhalb deines zwölfmonatigen Bemessungszeitraums vor der Geburt liegt (§ 2b Abs. 1 BEEG). Erhältst du im Juli eine Nachzahlung für einen Monat, der ein Jahr vor der Geburt deines Kindes lag und damit vor Beginn deines Bemessungszeitraums, bleibt sie außen vor, auch wenn sie steuerlich ganz regulär als laufender Arbeitslohn abgerechnet wurde. Wie genau diese zwölf Monate bestimmt werden und welche Ausnahmen es gibt, etwa bei Mutterschutz oder einem vorherigen Elterngeldbezug, steht im Artikel zum Bemessungszeitraum.

Für die Prüfung selbst zählt ausschließlich, was auf deinen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der maßgeblichen Monate steht (§ 2c Abs. 2 BEEG); die Elterngeldstelle unterstellt deren Richtigkeit zunächst. Fehlt eine korrigierte Abrechnung oder ist die Einordnung auf den Papieren nicht eindeutig erkennbar, verzögert das deinen Bescheid oder er ergeht nur vorläufig. Was in eine vollständige Arbeitgeberbescheinigung gehört, damit genau das nicht passiert, erklärt der Artikel zur Arbeitgeberbescheinigung fürs Elterngeld.

Was gilt, wenn die Nachzahlung erst während des Bezugs kommt?#

Bekommst du die Nachzahlung nicht vor der Geburt, sondern während du bereits Elterngeld beziehst, gilt dieselbe Einordnung, nur bezogen auf den laufenden Lebensmonat. § 2 Abs. 3 BEEG berechnet dein Einkommen während des Bezugs nach denselben §§ 2c bis 2f BEEG wie das Einkommen davor. Fließt dir eine Nachzahlung als laufender Arbeitslohn in einem Bezugsmonat zu, senkt sie dein Elterngeld für diesen Monat, weil sie dein Erwerbseinkommen in diesem Lebensmonat erhöht. Ist sie ein sonstiger Bezug, bleibt sie auch hier ohne Wirkung auf dein Elterngeld.

Weil dein tatsächliches Einkommen während des Bezugs bei Antragstellung häufig noch nicht feststeht, zahlt die Elterngeldstelle zunächst vorläufig und rechnet erst mit den endgültigen Abrechnungen ab. Eine Nachzahlung, die während dieser Zeit ankommt, solltest du deshalb selbst im Blick behalten und der Elterngeldstelle melden, statt auf die automatische Abrechnung zu warten.

Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen zu deiner konkreten Abrechnung kostenlos, entscheidet im Einzelfall aber selbst, wie sie eine Nachzahlung einordnet. Wir sind eine private Beratung, keine Behörde, und rechnen deine Unterlagen vorab mit dir durch, damit du weißt, womit du im Antrag rechnen kannst.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Prüfe auf der Abrechnung des Auszahlungsmonats, ob deine Nachzahlung als laufender Arbeitslohn den ursprünglichen Monaten zugeordnet oder als sonstiger Bezug ausgewiesen ist.
  2. Reicht die Nachzahlung über den Jahreswechsel, notiere dir das genaue Zahlungsdatum: Innerhalb der ersten drei Wochen des neuen Jahres bleibt sie laufender Arbeitslohn, danach wird sie zum sonstigen Bezug.
  3. Gleiche den zugeordneten Monat mit deinem Bemessungszeitraum ab, denn nur Monate innerhalb der zwölf Monate vor der Geburt zählen überhaupt.
  4. Fordere bei Unklarheit eine korrigierte Lohn- oder Gehaltsbescheinigung von deiner Lohnbuchhaltung an, bevor du den Antrag stellst.
  5. Melde eine Nachzahlung während des laufenden Bezugs zeitnah, damit die Elterngeldstelle sie richtig einordnet, statt sie später zurückzufordern.

Häufige Fragen

Muss ich eine Gehaltsnachzahlung der Elterngeldstelle melden?

Ja. Grundlage der Berechnung sind die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der maßgeblichen Monate (§ 2c Abs. 2 BEEG), und eine Nachzahlung erscheint darauf. Bekommst du sie während des laufenden Bezugs, wirkt sie sich nur aus, wenn sie lohnsteuerlich als laufender Arbeitslohn gilt.

Zählt eine Nachzahlung nach einer Kündigungsschutzklage genauso?

Ja, dieselbe Regel gilt unabhängig vom Anlass. Entscheidend ist ausschließlich, ob dein Arbeitgeber sie im Lohnsteuerabzugsverfahren als laufenden Arbeitslohn oder als sonstigen Bezug behandelt, nicht ob sie aus einer Tarifrunde, einem Gerichtsverfahren oder einer Korrektur stammt.

Kann ich die Auszahlung meiner Nachzahlung verschieben, damit sie zählt?

Nein, verlässlich nicht. Die Einordnung hängt an der lohnsteuerlichen Behandlung durch deinen Arbeitgeber, nicht am gewünschten Zahlungstag. Das Bundessozialgericht hat ausdrücklich keinen Raum für eine abweichende elterngeldrechtliche Betrachtung gelassen.

Was gilt, wenn die Nachzahlung Monate betrifft, die außerhalb meines Bemessungszeitraums liegen?

Dann zählt sie nicht, selbst wenn sie als laufender Arbeitslohn behandelt wird. Maßgeblich sind ausschließlich die zwölf Kalendermonate deines Bemessungszeitraums vor der Geburt (§ 2b Abs. 1 BEEG); Monate davor oder danach bleiben außen vor.

Ändert sich etwas, wenn ich die Nachzahlung erst während meines Elterngeldbezugs bekomme?

Ja, dann prüft die Elterngeldstelle sie als Einkommen in dem Lebensmonat, in dem sie als laufender Arbeitslohn zufließt (§ 2 Abs. 3 BEEG), und mindert dein Elterngeld für diesen Monat entsprechend. Ein als sonstiger Bezug eingeordneter Anteil bleibt weiterhin unberücksichtigt.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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