Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen: Mehrlingszuschlag berechnen

Bei Zwillingen und weiteren Mehrlingen zahlt die Elterngeldstelle einmal Elterngeld plus einen Mehrlingszuschlag von 300 € monatlich für das zweite und jedes weitere Kind, beim ElterngeldPlus 150 € (§ 2a Abs. 4 BEEG). Bei Zwillingen liegt das Basiselterngeld dadurch zwischen mindestens 600 € und höchstens 2.100 € im Monat. Beide Elternteile dürfen bei Mehrlingen zudem gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Stand September 20268 Min. Lesezeit5 amtliche Quellen

Zwillinge liegen nebeneinander auf einer Decke
Besondere Situationen
Inhalt8 Abschnitte
  1. Bekommst du bei Zwillingen zweimal Elterngeld?
  2. Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?
  3. Dürfen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
  4. Wie viel Elternzeit steht dir für Zwillinge zu?
  5. Wirkt sich der Mehrlingszuschlag auf andere Leistungen aus?
  6. Was jetzt zu tun ist
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen und Stand

Sina und Malte erwarten Zwillinge. Als der Kinderarzt beim Ultraschall „zwei Herzschläge“ sagt, ist die erste Frage nach der Freude: Bekommen sie jetzt auch doppelt Elterngeld? Die Antwort ist nein, aber es gibt einen eigenen Zuschlag dafür, und der ändert einiges an der Planung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Zwillinge und weitere Mehrlinge gibt es nur einmal Elterngeld, dafür einen Mehrlingszuschlag: 300 € monatlich beim Basiselterngeld, 150 € beim ElterngeldPlus, für das zweite und jedes weitere Kind (§ 2a Abs. 4 BEEG).
  • Bei Zwillingen liegt das Basiselterngeld dadurch zwischen mindestens 600 € und höchstens 2.100 € im Monat, beim ElterngeldPlus zwischen 300 € und 1.050 €.
  • Der Zuschlag kommt zusätzlich zum individuell berechneten Elterngeld und wird automatisch mitberechnet, ein eigener Antrag ist nicht nötig.
  • Bei Mehrlingsgeburten dürfen beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, eine Ausnahme von der seit 1. April 2024 geltenden Ein-Monats-Regel (§ 4 Abs. 6 BEEG).
  • Für Zwillinge ergeben sich rechnerisch bis zu 6 Jahre nutzbare Elternzeit, weil jedes Kind einen eigenen, vollen Anspruch hat (§ 15 Abs. 2 BEEG).
  • Der Mehrlingszuschlag wird auch neben einem Geschwisterbonus gezahlt, wenn noch ein älteres Geschwisterkind im Haushalt lebt.

Was heißt das für deine Familie? Wir klären es in 15 Minuten, kostenlos.

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Bekommst du bei Zwillingen zweimal Elterngeld?#

Nein: Bei einer Mehrlingsgeburt zahlt die Elterngeldstelle einmal Elterngeld, nicht einmal pro Kind. Der Grund liegt im Zweck der Leistung: Elterngeld gleicht den Verdienstausfall aus, der entsteht, weil du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest. Dieser Ausfall entsteht einmal, unabhängig davon, wie viele Kinder gleichzeitig zur Welt kommen.

Als Ausgleich für den höheren Betreuungsaufwand zahlt das Gesetz stattdessen den Mehrlingszuschlag obendrauf. Er ist in § 2a Abs. 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt, direkt neben dem Geschwisterbonus für ältere Kinder im selben Haushalt.

Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?#

Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 € im Monat beim Basiselterngeld und 150 € beim ElterngeldPlus, jeweils für das zweite und jedes weitere Kind einer Mehrlingsgeburt. Bei Zwillingen ist das ein Zuschlag, bei Drillingen zwei, bei Vierlingen drei.

Der Zuschlag wird zu dem Betrag addiert, der sich für dich individuell aus deinem Einkommen vor der Geburt ergibt (§ 2 BEEG). Deshalb kann dein Gesamtbetrag über dem sonst üblichen Höchstbetrag von 1.800 € Basiselterngeld liegen, denn die 1.800 € gelten nur für den individuell berechneten Anteil, nicht für den Zuschlag.

Mehrlinge Kinder insgesamt Zuschlag Basiselterngeld Zuschlag ElterngeldPlus Basiselterngeld mind. bis max. ElterngeldPlus mind. bis max.
Zwillinge 2 + 300 € + 150 € 600 € – 2.100 € 300 € – 1.050 €
Drillinge 3 + 600 € + 300 € 900 € – 2.400 € 450 € – 1.200 €
Vierlinge 4 + 900 € + 450 € 1.200 € – 2.700 € 600 € – 1.350 €

Die Mindest- und Höchstbeträge in der Tabelle ergeben sich aus dem Mindestbetrag von 300 € beziehungsweise dem Höchstbetrag von 1.800 € Basiselterngeld (§ 2 Abs. 1 und 4 BEEG), zuzüglich des jeweiligen Mehrlingszuschlags. Beim ElterngeldPlus halbieren sich alle diese Beträge, weil auch das ElterngeldPlus selbst höchstens halb so hoch ausfällt wie das Basiselterngeld ohne Einkommen während des Bezugs (§ 4a Abs. 2 BEEG).

Sina: Basiselterngeld für Zwillinge inklusive MehrlingszuschlagVereinfachtes Beispiel
Elterngeld-Netto vor der Geburt
2.000 €
Ersatzrate bei diesem Einkommen (über 1.240 €)
65 %
Basiselterngeld ohne Zuschlag (65 % von 2.000 €)
1.300 €
Mehrlingszuschlag (ein weiteres Kind)
+ 300 €
Basiselterngeld für Sina, pro Monat1.600 €

Vereinfachtes Beispiel. Das Elterngeld-Netto ist ein nach festen Pauschalen berechneter Wert, nicht dein Gehalt vom Lohnzettel. Malte, ihr Partner, hat einen eigenen Anspruch mit eigener Ersatzrate und eigenem Mehrlingszuschlag, wenn auch er Elterngeld bezieht: Der Zuschlag wird jedem Elternteil einzeln für die Lebensmonate gezahlt, in denen er Elterngeld bezieht.

Ohne Einkommen vor der Geburt greift der Mindestbetrag: 300 € Basiselterngeld nach § 2 Abs. 4 BEEG plus 300 € Mehrlingszuschlag ergeben bei Zwillingen mindestens 600 € im Monat, auch wenn du vorher nicht erwerbstätig warst.

Dürfen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?#

Bei Mehrlingsgeburten ja, ohne die sonst geltende Beschränkung. Seit der Reform zum 1. April 2024 dürfen die meisten Elternpaare Basiselterngeld nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate ihres Kindes gleichzeitig beziehen (§ 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG). Für Mehrlingsgeburten gilt diese Grenze ausdrücklich nicht: Beide Elternteile können über mehrere Monate hinweg gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, dieselbe Ausnahme gilt auch bei Frühgeburten und bei ärztlich festgestellter Behinderung eines Kindes (§ 4 Abs. 6 Satz 4 BEEG).

Das ändert nichts an der Gesamtzahl der Monatsbeträge: Den Eltern stehen gemeinsam weiterhin zwölf, mit Partnermonaten vierzehn Monatsbeträge Basiselterngeld zu, ein Elternteil allein höchstens zwölf (§ 4 Abs. 3 und 4 BEEG). Die Ausnahme legt nur fest, wie diese Monate über den Bezugszeitraum verteilt werden dürfen, nicht, wie viele es insgesamt sind.

Wie viel Elternzeit steht dir für Zwillinge zu?#

Für Zwillinge hast du rechnerisch bis zu 6 Jahre Elternzeit zur Verfügung, weil jedes Kind einen eigenen, vollen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit hat, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 4 BEEG). Da Zwillinge am selben Tag geboren werden, überschneidet sich der reguläre Zeitraum bis zum 3. Geburtstag zwangsläufig, dein Anspruch geht dadurch aber nicht verloren.

Der Hebel liegt in der Übertragung: Von den drei Jahren pro Kind kannst du bis zu 24 Monate auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag verschieben (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG). Nimmst du je Kind nur das gesetzliche Minimum von 12 Monaten vor dem 3. Geburtstag und verschiebst die restlichen 24 Monate, ergibt sich in Summe über beide Kinder ein Zeitraum von bis zu 6 Jahren, den du am Stück oder in Abschnitten nehmen kannst, solange du die Anteile nicht überschneidest.

Baustein Zeitfenster Dauer je Kind Bei Zwillingen zusammen
Reguläre Elternzeit Geburt bis 3. Geburtstag mindestens 12 Monate im Fenster nutzbar bis zu 24 Monate, nacheinander genommen
Übertragener Anteil 3. bis 8. Geburtstag bis zu 24 Monate bis zu 48 Monate, nacheinander genommen

Willst du den übertragenen Anteil nutzen, gilt für die Anmeldung eine längere Frist: 13 Wochen vor Beginn statt sieben, wie im Artikel zu den Fristen für die Elternzeit-Anmeldung beschrieben.

Wirkt sich der Mehrlingszuschlag auf andere Leistungen aus?#

Der Mehrlingszuschlag zählt zum Elterngeld dazu und wird deshalb dort berücksichtigt, wo Elterngeld selbst eine Rolle spielt. Lebt bereits ein älteres Kind unter drei Jahren im Haushalt, wird zusätzlich der Geschwisterbonus gezahlt, beide Zuschläge schließen sich nicht aus (§ 2a Abs. 4 Satz 2 BEEG). Wie der Geschwisterbonus im Detail berechnet wird, steht im Artikel zur Geschwisterbonus-Berechnung.

Beziehst du Bürgergeld, wird Elterngeld grundsätzlich als Einkommen angerechnet, mit einem Freibetrag, der von deiner Erwerbstätigkeit vor der Geburt abhängt. Wie dieser Freibetrag berechnet wird und wo er bei Mehrlingen greift, erklärt der Artikel zu Elterngeld und dem Bürgergeld-Freibetrag im Detail, denn hier gilt eine eigene Rechnung mit eigenen Ausnahmen.

Kommen deine Mehrlinge deutlich vor dem errechneten Termin zur Welt, was bei Mehrlingsschwangerschaften häufiger vorkommt als bei Einlingen, verlängert sich der gemeinsame Elterngeld-Anspruch zusätzlich um Monate nach der Frühgeburtenregel, unabhängig vom Mehrlingszuschlag. Mehr dazu im Artikel zur Frühgeburt und den zusätzlichen Elterngeld-Monaten.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Mehrlingsgeburt im Antrag angeben: Trage im Elterngeldantrag alle Kinder namentlich ein, die Elterngeldstelle berechnet den Mehrlingszuschlag automatisch mit der Bewilligung.
  2. Bezugsmonate zwischen euch aufteilen: Legt fest, wie viele Monatsbeträge jeder Elternteil nimmt und in welchen Lebensmonaten ihr gleichzeitig Basiselterngeld beziehen wollt, das ist bei Mehrlingen ohne die Ein-Monats-Grenze möglich.
  3. Basiselterngeld und ElterngeldPlus gegeneinander abwägen: Rechnet beide Varianten mit eurem echten Einkommen durch, bevor ihr euch festlegt, denn die Entscheidung wirkt sich auf die gesamte Bezugsdauer aus.
  4. Elternzeit für beide Kinder planen: Entscheidet, welcher Anteil vor und welcher nach dem 3. Geburtstag jedes Kindes liegt, und meldet die Elternzeit fristgerecht bei eurem Arbeitgeber an.
  5. Weitere Leistungen prüfen: Klärt, ob ein Geschwisterbonus oder eine Anrechnung beim Bürgergeld für euren Fall zusätzlich relevant ist.

Wenn du dir unsicher bist, wie diese Punkte für eure Familie konkret ineinandergreifen, kannst du das im kostenlosen Erstgespräch durchrechnen lassen. Die Elterngeldstelle beantwortet Detailfragen zu deinem Antrag kostenlos, entscheidet aber nicht vorab, welche Kombination sich für euch lohnt. Genau das klären wir als private Beratung mit euch, nicht als Behörde.

Häufige Fragen

Bekommst du bei Drillingen den Mehrlingszuschlag doppelt?

Ja. Der Zuschlag wird für jedes Kind ab dem zweiten gezahlt: Bei Drillingen also zweimal 300 € beim Basiselterngeld (600 € insgesamt) beziehungsweise zweimal 150 € beim ElterngeldPlus (300 € insgesamt), § 2a Abs. 4 BEEG.

Zählt der Mehrlingszuschlag zum Höchstbetrag von 1.800 € dazu oder ist er darin enthalten?

Er kommt zusätzlich dazu. Der Höchstbetrag von 1.800 € gilt für das individuell berechnete Elterngeld nach § 2 BEEG, der Mehrlingszuschlag nach § 2a Abs. 4 BEEG wird danach addiert und kann den Gesamtbetrag über 1.800 € heben.

Musst du den Mehrlingszuschlag gesondert beantragen?

Nein. Du gibst im Elterngeldantrag die Mehrlingsgeburt und die Namen aller Kinder an, die Elterngeldstelle berechnet den Zuschlag automatisch mit der Bewilligung.

Bekommst du den Mehrlingszuschlag auch ohne Einkommen vor der Geburt?

Ja, der Zuschlag ist ein pauschaler Betrag unabhängig vom vorherigen Einkommen. Ohne Erwerbstätigkeit vor der Geburt erhältst du bei Zwillingen mindestens 600 € Basiselterngeld: 300 € Mindestbetrag nach § 2 Abs. 4 BEEG plus 300 € Mehrlingszuschlag.

Wirkt sich eine Frühgeburt bei Mehrlingen zusätzlich auf dein Elterngeld aus?

Ja, unabhängig vom Mehrlingszuschlag: Kommen deine Mehrlinge mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt, verlängert sich der gemeinsame Elterngeld-Anspruch der Eltern um zusätzliche Basiselterngeld-Monate nach § 4 Abs. 5 BEEG.

Zählt der Mehrlingszuschlag beim Bürgergeld als Einkommen?

Grundsätzlich ja, denn Elterngeld wird beim Bürgergeld angerechnet. Ob und in welcher Höhe dabei ein Freibetrag greift, hängt von deiner Erwerbstätigkeit vor der Geburt ab und ist eine eigene Rechnung.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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