Das Wichtigste in Kürze
- Bei Zwillingen oder Mehrlingen erhalten Sie nur einmal Elterngeld -- nicht pro Kind
- Dafür gibt es einen Mehrlingszuschlag: +300 EUR beim Basiselterngeld, +150 EUR beim ElterngeldPlus je weiterem Kind
- Basiselterngeld bei Zwillingen: mindestens 600 EUR, höchstens 2.100 EUR pro Monat
- Beide Elternteile dürfen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen -- Ausnahme seit April 2024
- Für Zwillinge können Sie insgesamt bis zu 6 Jahre Elternzeit nehmen
Warum gibt es nur einmal Elterngeld bei Mehrlingen?#
Wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder andere Mehrlinge bekommen, erhalten Sie dafür nur einmal Elterngeld. Der Grund: Das Elterngeld gleicht den Verdienstausfall aus, der entsteht, weil Sie nach der Geburt Ihre Kinder betreuen. Dieser Verdienstausfall tritt nur einmal ein -- unabhängig davon, wie viele Kinder gleichzeitig geboren werden.
Als Ausgleich für den Mehraufwand erhalten Sie jedoch den sogenannten Mehrlingszuschlag.
Der Mehrlingszuschlag#
Für jedes weitere Kind bei einer Mehrlingsgeburt erhalten Sie einen pauschalen Zuschlag auf Ihr Elterngeld.
Mehrlingszuschlag nach Elterngeld-Variante
| Merkmal | ||
|---|---|---|
| +300 EUR je weiteres Kind | Monatlich | |
| +150 EUR je weiteres Kind | Monatlich |
Berechnung am Beispiel#
Zwillinge: Sie erhalten einmal das reguläre Elterngeld plus 300 EUR (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus) Mehrlingszuschlag für das zweite Kind.
Drillinge: Sie erhalten den doppelten Mehrlingszuschlag, also +600 EUR beim Basiselterngeld bzw. +300 EUR beim ElterngeldPlus.
Vierlinge: Sie erhalten den dreifachen Mehrlingszuschlag und so weiter.
Erhöhte Mindest- und Höchstbeträge#
Der Mehrlingszuschlag erhöht auch die Mindest- und Höchstbeträge des Elterngelds:
Mindest- und Höchstbeträge bei Zwillingen
| Merkmal | ||
|---|---|---|
| Mindestens 600 EUR | Höchstens 2.100 EUR | |
| Mindestens 300 EUR | Höchstens 1.050 EUR |
Den Mehrlingszuschlag erhalten Sie auch dann, wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten und nur den Mindestbetrag bekommen. Bei Zwillingen sind das mindestens 600 EUR Basiselterngeld oder 300 EUR ElterngeldPlus pro Monat.
Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld erlaubt#
Seit April 2024 dürfen die meisten Elternpaare Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat gleichzeitig beziehen. Für Eltern von Zwillingen, Drillingen oder anderen Mehrlingen gilt diese Einschränkung nicht.
Beide Elternteile können also gleichzeitig über mehrere Monate hinweg Basiselterngeld beziehen. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der gemeinsamen Betreuung Ihrer Mehrlinge in der ersten Zeit.
Elternzeit bei Zwillingen: Bis zu 6 Jahre#
Für Zwillinge können Sie insgesamt bis zu 6 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie für jeden Zwilling einen Teil der Elternzeit vor und einen Teil nach dem 3. Geburtstag nehmen.
Beispiel: 6 Jahre Elternzeit bei Zwillingen
Erste 2 Jahre
Im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen Sie Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre von Zwilling 1.
Jahr 3
Danach nehmen Sie 1 Jahr Elternzeit für Zwilling 2.
Nach dem 3. Geburtstag
Für Zwilling 1 nehmen Sie ein weiteres Jahr Elternzeit. Für Zwilling 2 nehmen Sie noch 2 weitere Jahre Elternzeit.
Beachten Sie, dass für die Elternzeit ab dem 3. Geburtstag eine Anmeldefrist von 13 Wochen gilt (statt 7 Wochen vor dem 3. Geburtstag). Planen Sie diese Fristen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber frühzeitig ein.
Mehrlingszuschlag und andere Leistungen#
Der Mehrlingszuschlag wirkt sich auch auf andere Bereiche aus:
- Unterhaltspflicht: Bei Zwillingen werden 600 EUR Basiselterngeld oder 300 EUR ElterngeldPlus nicht als Einkommen angerechnet -- doppelt so viel wie bei Einlingen.
- Bürgergeld und Sozialhilfe: Der Mehrlingszuschlag wird bei der Berechnung von Bürgergeld und Sozialhilfe berücksichtigt. Die erhöhten Mindestbeträge bleiben anrechnungsfrei.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 2a Abs. 4 (Mehrlingszuschlag) -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Abschnitt 1.4.3 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.