Inhalt10 Abschnitte
- Was ist Brückenteilzeit nach der Elternzeit?
- Wie unterscheidet sich das von Teilzeit während der Elternzeit?
- Wer hat einen Anspruch auf Brückenteilzeit?
- Die Zumutbarkeitsgrenze: Wann größere Betriebe trotzdem ablehnen dürfen
- Die Fristen für den Antrag
- Was während der Laufzeit gilt
- Was Brückenteilzeit für ein zweites Kind bedeutet
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Tobias kehrt in drei Monaten aus der Elternzeit zurück. Seine Tochter geht noch nicht in die Kita, und Vollzeit ab dem ersten Tag fühlt sich falsch an. Dauerhaft weniger arbeiten will er aber auch nicht, er will nur eine Übergangszeit. Genau dafür gibt es die Brückenteilzeit: ein eigener Anspruch aus dem allgemeinen Arbeitsrecht, unabhängig von der Elternzeit, mit dem du für einen festen Zeitraum in Teilzeit gehst und danach automatisch zurück in deine alte Arbeitszeit rutschst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) gilt für ein bis fünf Jahre, danach kehrst du automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurück.
- Anspruch hast du nur bei einem Arbeitgeber mit mehr als 45 Beschäftigten und mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
- Der Antrag muss drei Monate vor Beginn in Textform gestellt sein, die Verteilung der Stunden soll er nennen.
- Bei 46 bis 200 Beschäftigten kann eine Zumutbarkeitsgrenze die Ablehnung erleichtern, unabhängig von einem betrieblichen Grund im Einzelfall.
- Während der Laufzeit kannst du weder verlängern noch früher zurück: Umfang und Dauer stehen fest.
- Sie ist ein eigener Anspruch, kein Teil der Elternzeit – anders als die Teilzeit nach § 15 BEEG während der Elternzeit selbst.
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Erstgespräch buchenWas ist Brückenteilzeit nach der Elternzeit?#
Brückenteilzeit ist der Anspruch aus § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auf eine zeitlich von vornherein begrenzte Verringerung deiner vertraglichen Arbeitszeit. Du legst Beginn, Dauer und Umfang selbst fest, dein Arbeitgeber muss zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Anders als bei der normalen Teilzeit nach § 8 TzBfG, die dauerhaft gilt, bis du sie selbst wieder änderst, weißt du bei der Brückenteilzeit von Anfang an, wann du zurück in deine alte Arbeitszeit kommst.
Für Eltern ist das oft die passendere Brücke zwischen Elternzeit und Vollzeit als eine „normale“ Teilzeit, weil sie nicht extra beendet werden muss und niemand neu verhandeln muss, wann Schluss ist.
Wie unterscheidet sich das von Teilzeit während der Elternzeit?#
Das ist die häufigste Verwechslung, und sie hat echte Folgen für Fristen und Voraussetzungen. Teilzeit während der Elternzeit läuft über § 15 BEEG: Sie ist an die Elternzeit gebunden, endet mit ihr automatisch, und du hast diesen Anspruch schon bei mehr als 15 Beschäftigten. Die Brückenteilzeit läuft über § 9a TzBfG, ist ein allgemeiner arbeitsrechtlicher Anspruch, gilt unabhängig davon, ob überhaupt eine Elternzeit vorausging, und setzt einen deutlich größeren Betrieb voraus. Die Details zur Teilzeit während der Elternzeit selbst, samt Musterantrag und Fristen, stehen im Artikel zur Teilzeit in der Elternzeit.
In der Praxis kombinieren viele Eltern beides: erst Teilzeit während der Elternzeit, danach – wenn die Elternzeit endet und sie noch nicht zurück auf volle Stunden wollen – die Brückenteilzeit als nächste, eigenständige Stufe.
Wer hat einen Anspruch auf Brückenteilzeit?#
Vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen (§ 9a Abs. 1 TzBfG):
| Voraussetzung | Was genau gilt |
|---|---|
| Betriebsgröße | Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. |
| Betriebszugehörigkeit | Dein Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate. |
| Zeitraum | Du legst einen Zeitraum von mindestens einem und höchstens fünf Jahren im Voraus fest. |
| Kein entgegenstehender Grund | Weder dringende betriebliche Gründe noch, bei mittleren Betrieben, die Zumutbarkeitsgrenze stehen entgegen. |
Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mit 45 oder weniger Beschäftigten, bleibt dir die normale Teilzeit nach § 8 TzBfG, wenn er mehr als 15 Beschäftigte hat, oder die Einigung ohne Rechtsanspruch. Die Brückenteilzeit selbst gibt es dort nicht.
Die Zumutbarkeitsgrenze: Wann größere Betriebe trotzdem ablehnen dürfen#
Bei Arbeitgebern mit mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Beschäftigten gibt es eine zusätzliche Hürde (§ 9a Abs. 2 TzBfG). Ist bei der jeweiligen Betriebsgröße bereits eine bestimmte Anzahl anderer Beschäftigter in Brückenteilzeit, darf der Arbeitgeber weitere Anträge allein deshalb ablehnen, ganz ohne betrieblichen Grund im Einzelfall:
| Betriebsgröße (regelmäßig beschäftigt) | Ablehnung möglich ab bereits … Personen in Brückenteilzeit |
|---|---|
| mehr als 45 bis 60 | 4 |
| mehr als 60 bis 75 | 5 |
| mehr als 75 bis 90 | 6 |
| mehr als 90 bis 105 | 7 |
| mehr als 105 bis 120 | 8 |
| mehr als 120 bis 135 | 9 |
| mehr als 135 bis 150 | 10 |
| mehr als 150 bis 165 | 11 |
| mehr als 165 bis 180 | 12 |
| mehr als 180 bis 195 | 13 |
| mehr als 195 bis 200 | 14 |
Ab 201 Beschäftigten entfällt die Zumutbarkeitsgrenze, dort zählen nur noch dringende betriebliche Gründe wie bei der normalen Teilzeit. Ob dein Betrieb die Grenze schon erreicht hat, kannst du im Zweifel beim Betriebsrat erfragen, falls es einen gibt.
Die Fristen für den Antrag#
Für den Antrag selbst gelten die Regeln aus § 8 TzBfG entsprechend (§ 9a Abs. 3 TzBfG):
- Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellst du den Antrag in Textform, mit dem gewünschten Umfang und, wenn möglich, der gewünschten Verteilung der Stunden.
- Dein Arbeitgeber soll mit dir über den Antrag verhandeln und ihm spätestens einen Monat vor Beginn in Textform antworten.
- Antwortet er nicht rechtzeitig und begründet ab, gilt die Brückenteilzeit als genehmigt, so wie du sie beantragt hast.
- Ende der Elternzeit
- 31. Januar 2027
- Gewünschter Start der Brückenteilzeit
- 1. Februar 2027
- Antrag muss zugegangen sein
- spätestens 1. November 2026
- Letzter Tag für eine Ablehnung
- 1. Januar 2027
Vereinfachtes Beispiel mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist. Tobias kann den Antrag schon während der Elternzeit stellen, weil sein Arbeitsverhältnis währenddessen fortbesteht, nur ruht. Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber, nicht das Absendedatum.
Was während der Laufzeit gilt#
Die Brückenteilzeit ist bewusst starr, das ist ihr Kern: Für die von dir gewählte Dauer kannst du sie weder verlängern noch vorzeitig beenden, wenn sich dein Arbeitgeber nicht freiwillig darauf einlässt. Der allgemeine Verlängerungsanspruch aus § 9 TzBfG ist während dieser Zeit ausgeschlossen, und auch eine weitere Verringerung kannst du nicht verlangen (§ 9a Abs. 4 TzBfG). Wer glaubt, „ich probiere erstmal ein Jahr Teilzeit und schaue dann“, sollte wissen: Ein Jahr heißt hier tatsächlich ein Jahr fest.
Nach Ablauf der vereinbarten Zeit springt deine Arbeitszeit automatisch auf den vorherigen Umfang zurück, ohne dass du oder dein Arbeitgeber dafür noch etwas erklären müsst. Willst du danach erneut kürzer arbeiten, egal ob befristet oder dauerhaft, gilt eine Wartezeit: mindestens ein Jahr nach der Rückkehr zur vollen Arbeitszeit, zwei Jahre nach einer berechtigten Ablehnung aus betrieblichen Gründen, ein Jahr nach einer Ablehnung über die Zumutbarkeitsgrenze (§ 9a Abs. 5 TzBfG).
Was Brückenteilzeit für ein zweites Kind bedeutet#
Wer während der Brückenteilzeit erneut schwanger wird, sollte den Bemessungszeitraum im Blick haben. Für das Elterngeld beim nächsten Kind zählen grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (§ 2b Abs. 1 BEEG). Monate mit Elterngeldbezug für das ältere Kind fallen aus dieser Berechnung automatisch heraus, Monate mit reduziertem Einkommen aus einer Brückenteilzeit dagegen nicht. Dein niedrigeres Teilzeitgehalt aus dieser Zeit würde dann normal in die Berechnung einfließen und die Ersatzrate auf ein niedrigeres Einkommen anwenden.
Was jetzt zu tun ist#
- Prüfe die Betriebsgröße: Nur bei mehr als 45 Beschäftigten hast du überhaupt einen Anspruch auf Brückenteilzeit.
- Lege Beginn, Dauer und Umfang fest, Dauer zwischen einem und fünf Jahren, und rechne die Dreimonatsfrist vom gewünschten Start zurück.
- Stell den Antrag in Textform, auch schon während einer laufenden Elternzeit möglich, mit Nachweis über den Zugang.
- Behalte die Antwortfrist im Blick: Antwortet dein Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beginn und begründet ab, gilt die Brückenteilzeit als genehmigt.
- Plane die Zeit danach ein: Während der Laufzeit ist keine Anpassung möglich, und nach Ablauf greift automatisch wieder deine vorherige Arbeitszeit.
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Häufige Fragen
Kann ich Brückenteilzeit schon während der Elternzeit beantragen?
Ja. Dein Arbeitsverhältnis besteht während der Elternzeit fort, es ruht nur. Du kannst den Antrag nach § 9a TzBfG also bereits während der Elternzeit stellen, wenn du die Dreimonatsfrist zum gewünschten Start – zum Beispiel dem Ende deiner Elternzeit – einhältst.
Was ist der Unterschied zwischen Brückenteilzeit und Teilzeit während der Elternzeit?
Teilzeit während der Elternzeit läuft über § 15 BEEG, gilt nur innerhalb der Elternzeit und endet mit ihr automatisch. Brückenteilzeit läuft über § 9a TzBfG, setzt eine beendete oder gar keine Elternzeit voraus und ist ein eigener, unabhängiger Anspruch mit anderen Schwellenwerten und Fristen.
Kann mein Arbeitgeber die Brückenteilzeit ablehnen, obwohl er über 45 Beschäftigte hat?
Ja, mit dringenden betrieblichen Gründen wie bei der normalen Teilzeit. Bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Beschäftigten kommt zusätzlich die Zumutbarkeitsgrenze dazu: Ist bei dieser Betriebsgröße schon eine bestimmte Zahl anderer Beschäftigter in Brückenteilzeit, darf er allein deshalb ablehnen, auch ohne betrieblichen Grund im Einzelfall.
Kann ich die Brückenteilzeit vorzeitig beenden, wenn ich doch mehr arbeiten will?
Nein, nicht einseitig. Während der vereinbarten Laufzeit greift der allgemeine Verlängerungsanspruch aus § 9 TzBfG nicht, und eine weitere Verringerung kannst du ebenfalls nicht verlangen. Du bist an Umfang und Dauer gebunden, die du beantragt hast, es sei denn, dein Arbeitgeber stimmt einer Änderung freiwillig zu.
Wie oft kann ich Brückenteilzeit in Anspruch nehmen?
Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit kannst du frühestens ein Jahr später erneut eine Verringerung nach dem TzBfG verlangen. Wurde dein Antrag wegen entgegenstehender betrieblicher Gründe berechtigt abgelehnt, gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren; bei einer Ablehnung über die Zumutbarkeitsgrenze sind es ein Jahr.
Zählt die Brückenteilzeit zu den 32 Wochenstunden, die ich in der Elternzeit arbeiten darf?
Nein, diese Grenze aus § 15 Abs. 4 BEEG gilt nur, solange du dich noch in der Elternzeit befindest. Läuft deine Brückenteilzeit erst nach dem Ende der Elternzeit, bist du daran nicht mehr gebunden und kannst auch mehr als 32 Stunden vereinbaren.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.


