Inhalt8 Abschnitte
- Was ist die Schlussabrechnung beim Elterngeld für Selbstständige?
- Was ändert sich beim Einkommen vor der Geburt, wenn der Steuerbescheid da ist?
- Was ist der Nachweisbogen für Selbstständige beim Elterngeld?
- Wann kommt die Schlussabrechnung, und was, wenn sich der Steuerbescheid verzögert?
- Wann drohen Nachzahlung oder Rückforderung?
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Nadine hat ihr Elterngeld kurz nach der Geburt ihrer Tochter beantragt, damals ohne Steuerbescheid für das Jahr davor. Zwei Jahre später liegt der Bescheid endlich vor, und mit der nächsten Post kommt ein Formular der Elterngeldstelle, das sie noch nie gesehen hat: der Nachweisbogen zur Schlussabrechnung. Hier steht, was jetzt passiert, was in das Formular gehört und warum am Ende eine Nachzahlung oder eine Rückforderung stehen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schlussabrechnung rechnet zwei Dinge endgültig ab: dein Einkommen vor der Geburt und, falls du während des Bezugs gearbeitet hast, deinen Zuverdienst.
- Grundlage für die Zeit vor der Geburt ist der Steuerbescheid für das Bemessungsjahr (§ 2d Abs. 2 BEEG); bis er vorliegt, zahlt die Elterngeldstelle vorläufig (§ 8 Abs. 3 BEEG).
- Für den Zuverdienst während des Bezugs zählt eine Gewinnermittlung im Nachweisbogen, standardmäßig mit einer 25-Prozent-Betriebsausgaben-Pauschale (§ 2d Abs. 3 BEEG).
- Fällt das endgültige Einkommen höher aus als geschätzt, drohst du zurückzuzahlen; fällt es niedriger aus, bekommst du nach.
- Das BEEG nennt keine feste Frist, bis wann du den Steuerbescheid nachreichen musst, aber ohne ihn bleibt es bei der vorläufigen Zahlung.
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Erstgespräch buchenWas ist die Schlussabrechnung beim Elterngeld für Selbstständige?#
Die Schlussabrechnung ist der Moment, in dem die Elterngeldstelle dein vorläufig gezahltes Elterngeld anhand deines tatsächlichen Einkommens endgültig festsetzt (§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 BEEG). Bei Selbstständigen betrifft das fast immer zwei getrennte Rechnungen: einmal dein Einkommen aus dem Bemessungszeitraum vor der Geburt, und, wenn du während des Bezugs weitergearbeitet hast, dein tatsächliches Einkommen in dieser Zeit. Beide werden unabhängig voneinander abgerechnet, weil sie auf unterschiedlichen Unterlagen beruhen.
Vorläufig gezahlt wird bei Selbstständigen fast immer, weil der Steuerbescheid für das Bemessungsjahr bei Antragstellung so gut wie nie vorliegt. Wie diese vorläufige Zahlung genau funktioniert und wann daraus eine Nachzahlung oder eine Rückforderung wird, erklärt der Artikel zum vorläufigen Elterngeld im Detail; hier geht es um den Abschluss dieses Verfahrens.
Was ändert sich beim Einkommen vor der Geburt, wenn der Steuerbescheid da ist?#
Sobald der Steuerbescheid für dein Bemessungsjahr vorliegt, ersetzt er jede vorläufige Schätzung als Grundlage für dein Einkommen vor der Geburt (§ 2d Abs. 2 BEEG). Bis dahin hatte die Elterngeldstelle dein Einkommen vorläufig geschätzt, glaubhaft gemacht anhand anderer Unterlagen wie einem vorherigen Steuerbescheid, einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Bilanz (§ 8 Abs. 3 BEEG).
Dieser Wert wirkt sich stärker aus als eine Korrektur beim Zuverdienst: Er ist die Grundlage für dein Elterngeld in jedem einzelnen Monat des Bezugszeitraums, nicht nur in den Monaten mit eigenem Einkommen. Weicht der im Steuerbescheid ausgewiesene Gewinn von der vorläufigen Schätzung ab, verschiebt sich damit dein gesamtes Elterngeld für den ganzen Bezug, nicht nur für einzelne Monate.
Hattest du bei der Antragstellung eine Verschiebung des Bemessungszeitraums auf ein früheres Kalenderjahr beantragt, etwa wegen Mutterschutz oder Elterngeldbezugs für ein älteres Kind, bleibt diese Wahl bei der Schlussabrechnung bestehen. Abgerechnet wird dann der Steuerbescheid für das verschobene Jahr, nicht für das Jahr direkt vor der Geburt.
Was ist der Nachweisbogen für Selbstständige beim Elterngeld?#
Der Nachweisbogen ist das Formular, mit dem du dein tatsächliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit während des Bezugszeitraums nachweist, falls du in dieser Zeit gearbeitet hast. Er heißt je nach Bundesland unterschiedlich, oft „Nachweisbogen" oder „Erklärung für Selbstständige", verlangt aber überall dasselbe: Einnahmen und Ausgaben für jeden Bezugsmonat, aus denen sich dein Gewinn ergibt.
Grundlage ist wieder eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (§ 2d Abs. 3 BEEG). Als Betriebsausgaben zählen automatisch 25 % der Einnahmen, außer du beantragst ausdrücklich, dass deine tatsächlichen Ausgaben angesetzt werden. Welche der beiden Varianten günstiger ist, hängt davon ab, in welchen Monaten du Einnahmen hattest und wie hoch deine echten Kosten waren; das rechnen wir im Detail im Artikel zur 25-Prozent-Pauschale für Selbstständige durch. Nimmst du Basiselterngeld und ElterngeldPlus im selben Bezug, trennt die Elterngeldstelle den Zuverdienst außerdem nach dem Topf-Prinzip in zwei Töpfe.
| Was wird abgerechnet | Grundlage vorläufig | Grundlage endgültig | Wirkt sich aus auf |
|---|---|---|---|
| Einkommen vor der Geburt | Letzte verfügbare Gewinnermittlung oder älterer Steuerbescheid | Steuerbescheid für das Bemessungsjahr (§ 2d Abs. 2 BEEG) | Alle Monate des Bezugs |
| Zuverdienst während des Bezugs | Prognose aus dem Elterngeldantrag | Gewinnermittlung im Nachweisbogen (§ 2d Abs. 3 BEEG) | Nur die Monate mit Zuverdienst |
Wann kommt die Schlussabrechnung, und was, wenn sich der Steuerbescheid verzögert?#
Die Schlussabrechnung kommt, sobald die fehlenden Unterlagen bei der Elterngeldstelle liegen, ein festes Datum dafür nennt das BEEG nicht. Häufigster Grund für Verzögerungen ist eine Fristverlängerung, die dein Steuerberater oder deine Steuerberaterin für die Einkommensteuererklärung beantragt hat. Solange der Bescheid fehlt, bleibt es bei der vorläufigen Zahlung; die Elterngeldstelle kann dich zwischenzeitlich um aktuellere Unterlagen bitten, etwa eine vorläufige Gewinnermittlung, muss die endgültige Abrechnung aber nicht vorziehen.
- Elterngeld-Netto vor der Geburt (laut Steuerbescheid)
- 2.700 €
- Ersatzrate bei diesem Einkommen
- 65 %
- Prognose für den Zuverdienst ab Monat 7 (im Antrag angegeben)
- 900 € pro Monat
- Vorläufiges Elterngeld ab Monat 7 (65 % von 1.800 € Differenz)
- 1.170 € pro Monat
- Tatsächlicher Zuverdienst ab Monat 7 laut Nachweisbogen
- 1.500 € pro Monat
- Endgültiges Elterngeld ab Monat 7 (65 % von 1.200 € Differenz)
- 780 € pro Monat
Vereinfachtes Beispiel mit einer festen Ersatzrate von 65 %. Nadine hatte im Antrag einen vorsichtigen Zuverdienst angegeben, weil ein großer Auftrag noch nicht sicher war. Als die Zahlung dann im Mai einging, war sie im Nachweisbogen dem Monat zuzurechnen, in dem Nadine sie tatsächlich erhalten hat, dem Zuflussprinzip folgend, nicht dem Monat der Arbeit.
Wann drohen Nachzahlung oder Rückforderung?#
Eine Nachzahlung bekommst du, wenn dein endgültiges Einkommen, vor der Geburt oder während des Bezugs, niedriger ausfällt als die vorläufige Schätzung; eine Rückforderung droht, wenn es höher ausfällt. Wie eine Rückforderung konkret abläuft, welche Fristen für deinen Widerspruch gelten und wie lange die Elterngeldstelle überhaupt noch zurückfordern darf, steht ausführlich im Artikel zur Elterngeld-Rückforderung.
Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen zu deinem konkreten Bescheid kostenlos, entscheidet aber allein darüber, was als endgültiges Einkommen gilt. Genau diese Rechnung vorher zu kennen, nicht erst mit dem fertigen Bescheid in der Hand, ist der Unterschied, den unsere private Beratung macht.
Was jetzt zu tun ist#
- Sammle deinen Steuerbescheid und deine Einnahmen-/Ausgabenbelege, sobald sie vorliegen, statt sie erst beim Anschreiben der Elterngeldstelle zu suchen.
- Prüfe vor dem Ausfüllen des Nachweisbogens, ob die 25-Prozent-Pauschale oder deine tatsächlichen Betriebsausgaben für deine Bezugsmonate günstiger sind.
- Reiche den Nachweisbogen und den Steuerbescheid vollständig ein, denn erst danach kann die Elterngeldstelle endgültig abrechnen.
- Prüfe die Schlussabrechnung Zeile für Zeile, bevor du eine Rückforderung akzeptierst oder eine Nachzahlung als erledigt abhakst.
- Leg dir einen Puffer zurück, falls dein Zuverdienst am Ende höher ausfällt als im Antrag geschätzt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis die Schlussabrechnung beim Elterngeld für Selbstständige kommt?
Das BEEG nennt keine feste Frist. Die Elterngeldstelle rechnet erst endgültig ab, sobald dein Steuerbescheid für das Bemessungsjahr vorliegt, in der Praxis oft ein bis zwei Jahre nach der Geburt, weil Steuerbescheide für Selbstständige selten sofort da sind.
Was, wenn mein Steuerbescheid für das Bemessungsjahr noch nicht vorliegt?
Dann zahlt die Elterngeldstelle vorläufig weiter (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BEEG) und schätzt dein Einkommen anhand anderer Unterlagen wie einem vorherigen Steuerbescheid, einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Bilanz, bis der Bescheid nachgereicht wird.
Zählt bei der Schlussabrechnung automatisch die 25-Prozent-Pauschale?
Ja, als Betriebsausgaben werden standardmäßig 25 % der Einnahmen angesetzt. Nur wenn du es im Nachweisbogen ausdrücklich beantragst, rechnet die Elterngeldstelle stattdessen mit deinen tatsächlichen Betriebsausgaben (§ 2d Abs. 3 BEEG).
Muss ich den Nachweisbogen ausfüllen, wenn ich während des Bezugs nicht gearbeitet habe?
Die Elterngeldstelle fragt dein Einkommen im Bezugszeitraum ab, sobald du im Antrag welches angegeben hattest oder es nachträglich hattest. Ohne jeden Zuverdienst bleibt die Schlussabrechnung auf den Bemessungszeitraum vor der Geburt beschränkt.
Kann ich gegen die Schlussabrechnung Widerspruch einlegen?
Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich und mit Begründung (§ 84 SGG). Wie du dabei vorgehst, steht im Artikel zur Elterngeld-Rückforderung.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes – Gesetze im Internet
- § 2d BEEG: Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit – Gesetze im Internet
- § 8 BEEG: Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen – Gesetze im Internet
- Familienportal des Bundes: Welches Einkommen wird für mein Elterngeld berücksichtigt, wenn ich vor der Geburt meines Kindes selbstständig war?

